Sperrzone an der Langstrasse Mann fährt 7-mal durch Fahrverbot – Richterin zeigt Verständnis

Samuel Walder

5.11.2025

Ein Mann fuhr sieben mal durch das Fahrverbot an der Langstrasse. Jetzt geht er vor Gericht. (Symbolbild)
Ein Mann fuhr sieben mal durch das Fahrverbot an der Langstrasse. Jetzt geht er vor Gericht. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Seit Herbst 2023 herrscht an der Zürcher Langstrasse ein Fahrverbot – mit teuren Folgen für uneingeweihte Autofahrer. Ein in Deutschland lebender Schweizer fuhr gleich 7 Mal durch die Sperrzone. Vor Gericht regelt sich der Fall mit etwas Humor.

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Seit September 2023 gilt an der Zürcher Langstrasse ein Fahrverbot für Privatfahrzeuge auf einem kurzen Abschnitt, das bereits im ersten Monat 1,7 Millionen Franken an Bussen einbrachte.
  • Der Schweizer Pascal K. erhielt wegen mehrfacher Fahrten durch den gesperrten Bereich einen Strafbefehl über 1250 Franken, bestritt jedoch, je einen Einzahlungsschein erhalten zu haben.
  • Vor Gericht zeigte die Richterin Verständnis für das Missverständnis, woraufhin K. seine Einsprache zurückzog und das Verfahren ohne Gerichtskosten abgeschlossen wurde.

Seit September 2023 hat die Stadt Zürich für Autofahrer*innen das Leben rund um die Langstrasse erschwert. Ein rund 60 Meter langer Strassenabschnitt ist zeitweise gesperrt, von der Kreuzung Langstrasse/Bauerstrasse bis zur Kreuzung Langstrasse/Dienerstrasse herrscht ein Fahrverbot.

Von 5.30 Uhr bis 22 Uhr ist die Durchfahrt nur für Bus und Taxi erlaubt. Die Stadt will so den Durchgangsverkehr reduzieren und den Strassenabschnitt autofreier gestalten. Eine automatische Kamera erfasst jeden Regelbruch. Die Stadt bestraft die Nichtbeachtung mit 100 Franken.

1,7 Millionen Franken im ersten Monat

Im Oktober 2024 spricht die Stadt von einer möglichen Aufhebung des Verbots. Der Grund: man wolle die Signalisation des Verbots verbessern und die Kontrollen nur noch sporadisch in Betrieb nehmen. Allein im Januar 2024 nahm die Stadt durch die neue Regel 1,7 Millionen Franken ein.

Auf der Langstrasse wird der Abschnitt mit dem Fahrverbot durch eine karrierte Fläche markiert.
Auf der Langstrasse wird der Abschnitt mit dem Fahrverbot durch eine karrierte Fläche markiert.
Google Maps

Auch Pascal K. erhielt im Februar 2024 eine Busse. Im April fuhr er innert sechs Tagen immer wieder durch den Abschnitt. 700 Franken soll er bezahlen – tut das aber nicht. Daraufhin erhält K. einen Strafbefehl des Statthalteramts des Bezirks Zürich. 700 Franken Busse plus 550 Franken Gebühren soll er nun bezahlen.

K. legt Einsprache gegen den Strafbefehl ein. Am Dienstag muss er sich vor Gericht verantworten. Vor der Anhörung trifft der K. auf die Journalisten. Das Medieninteresse ist gross. Dabei geht es nur um eine Anhörung. 

Der gebürtige Schweizer erzählt im Gespräch mit blue News vor der Verhandlung seine Sicht der Dinge. «Ich lebte letztes Jahr zum Tatzeitpunkt noch in Berlin.» Letztes Jahr sei er für eine Woche nach Zürich gereist.  «Ich wusste nichts über das Fahrverbot. Das war aber nicht das Problem.» K. sei schon einige Mal zuvor durch die Langstrasse gefahren, damals gab es noch keine Bussen. 

Die Busse sei zwar ausgestellt worden, sagt K. Er habe diese aber nie erhalten. 

Eine humorvolle Anhörung

Vor der Richterin erzählt K. die gleiche Geschichte noch einmal. Erst nach einiger Zeit erreichte ihn ein Dokument mit einem Einzahlungsschein. Er glaubte, so K., dass es sich dabei um die Busse handle und überwies den Betrag von 630 Franken. Doch das Geld sei nicht korrekt verbucht worden. Das nächste, was in seinem Briefkasten lag, war der Strafbefehl.

Die Richterin zeigt Verständnis. Sie fragt: «Wieso genau sitzen Sie heute hier?» K. antwortet darauf etwas humorvoll: «Ich sitze hier, weil ich gar keinen Einwand habe. Ich würde gerne die Differenz bezahlen. Habe aber nie einen Einzahlungsschein erhalten.» Er wolle die Differenz der bereits bezahlten 630 Franken und der geforderten 700 Franken bezahlen. 

Die Richterin klärt den Kläger auf. «Die Polizei schickt Ordnungsbussen. Bei Ihrem Fall muss es wohl unglücklich gelaufen sein, weil die Post bei Ihnen nicht angekommen ist.» K. nickt. Er sehe den Tatbestand ein. Doch dass die Busse bei ihm nicht aufgetaucht seien, dafür könne er nichts. 

K. zieht Einsprache zurück

Die Richterin zeigt erneut Verständnis und sagt: «Ich könnte in Ihrem Fall auch auf die Gerichtskosten verzichten. Das muss wohl unglücklich gelaufen sein. Ich kann leider keinen Einfluss auf die Höhe der Busse nehmen. Wenn Sie die Einsprache zurückziehen, können wir das so abschliessen.» 

Pascal K. nickt und nimmt das Angebot an. Weiter sagt die Richterin: «Wir schauen, dass das heute etwas neutral bleibt. Das Fahrverbot ist umstritten. Medial wurde breit darüber berichtet, deswegen musste man das Prozedere des Fahrverbots etwas anpassen.»

Zum Schluss sagt K.: «Ich hoffe, dass ich dieses Mal eine Rechnung bekomme.» Die Richterin antwortet lachend: «Sie bekommen die Rechnung. Für uns ist es eine erfreuliche Begegnung gewesen.»


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