Drogen, schimmliges Essen Mann hielt Mäuse in miserablen Zuständen – Strafbefehl

Lea Oetiker

26.10.2025

Die Farbmäuse hatten unter anderem kein geeignetes Futter. (Archivbild)
Die Farbmäuse hatten unter anderem kein geeignetes Futter. (Archivbild)
imago images/blickwinkel

Ein Mann aus Zollikofen BE hat trotz eines Tierhalteverbots mehrere Mäuse in seiner Wohnung gehalten. Neben den verwahrlosten Tieren fand die Polizei auch Methamphetamin.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 41-jähriger Mann aus Zollikofen BE hat trotz Tierhalteverbot über 20 Farbmäuse unter schlechten Bedingungen gehalten.
  • Die Tiere lebten in zu kleinen Behältnissen, ohne geeignetes Futter und teils frei in der Wohnung, wo auch Drogen gefunden wurden.
  • Der Mann wurde wegen Verstössen gegen das Tierschutz- und Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse verurteilt.

Ein 41-jähriger Mann aus Zollikofen BE hat trotz eines bestehenden Tierhalteverbots mehrere Mäuse in seiner Wohnung gehalten. Dies berichtet «20 Minuten» unter Berufung auf den Strafbefehl. Demnach befanden sich drei erwachsene Tiere und 19 Jungtiere in unzumutbaren Zuständen.

Eine männliche Maus wurde in einem zu kleinen Kleinnagerkäfig untergebracht. Eine weibliche Maus mit elf Jungtieren befand sich in einer Sporttasche, in die der Mann eine Holzschachtel gelegt hatte. Eine weitere weibliche Maus hielt er mit acht Jungtieren in einem ebenfalls zu engen Gehege.

Den Nagern standen weder geeignetes Futter noch ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung. Zudem konnten sie sich frei in der Wohnung bewegen, was zu einer unkontrollierten Vermehrung führte.

Polizei entdeckt Methamphetamin

In der Wohnung waren die Tiere verschiedenen Gefahren ausgesetzt – etwa herumliegendem Cannabis, einem angerauchten Joint sowie verunreinigten Lebensmitteln, darunter schimmliges Brot.

Bei einer Kontrolle entdeckte die Polizei ausserdem zwei Säcke Methamphetamin mit einem Gewicht von 600 beziehungsweise 3300 Gramm. Der Mann gab an, die Drogen zu seinem eigenen Konsum aufbewahrt zu haben.

Der 41-Jährige wurde wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Er erhielt eine Busse von 1300 Franken. Bei schuldhaftem Nichtbezahlen drohen ihm 13 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem muss er Verfahrenskosten von 300 Franken tragen. Das beschlagnahmte Methamphetamin wurde vernichtet.