Urteil wegen Tiervernachlässigung Schwyzer lässt Hunde stundenlang alleine im Auto

Lea Oetiker

14.3.2025

Ein Mann liess seine beiden Hunde sieben Stunde alleine im Auto.
Ein Mann liess seine beiden Hunde sieben Stunde alleine im Auto.
Christin Klose/dpa-tmn

Ein Hundehalter aus Sattel SZ wurde wegen Tiervernachlässigung Ende Januar verurteilt. Grund dafür: Er hatte seine Hunde stundenlang im Auto zurückgelassen – ohne Essen oder Trinken.

Lea Oetiker

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  • Ein Hundehalter in Sattel SZ wurde Ende Januar 2025 wegen mehrfacher vorsätzlicher Tiervernachlässigung verurteilt.
  • Grund dafür: Er hatte im Dezember 2023 seine Hunde stundenlang alleine im Auto gelassen, ohne Essen oder Trinken.
  • Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 4500 Franken sowie eine sofort fällige Busse und Verfahrenskosten.

Ende Januar wurde ein Hundehalter in Satteln SZ wegen mehrfacher vorsätzlicher Tiervernachlässigung und Missachtung der Würde seiner Tiere verurteilt. Der Mann habe seine beiden Hunde im Dezember 2023 bei winterlichen Temperaturen stundenlang im Auto zurückgelassen. So steht es im Strafbefehl, wie «20 Minuten» schreibt.

Die Hunde hatten weder Wasser noch Essen im Auto. Einer der beiden hatte eine Woche zuvor sich noch eine Verletzung an der Schnauze geholt, die noch nicht verheilt war. Er wurde in einem engen Käfig eingesperrt, wo er kaum Bewegungsfreiheit hatte. Der andere Hund wurde im Kofferraum zurückgelassen, heisst es im Strafbefehl weiter.

Bedingte Geldstrafe von 4500 Franken

Nach rund sieben Stunden kehrte der Hundebesitzer zurück. Er fand den verletzten Hund in einer verschmutzten Box vor. Zudem blutete er erneut an der Schnauze, weil er sich am Käfig gestossen hatte.

Der Hundebesitzer wurde vor Gericht nach Tierschutzgesetz wegen vorsätzlicher Vernachlässigung und übermässiger Belastung der Tiere verurteilt. Er kriegte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 90 Franken, insgesamt also 4500 Franken.

Die Geldstrafe wurde auf Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt. Die Busse in der Höhe von 1120 Franken sowie Verfahrenskosten von 1040 Franken sind sofort fällig.