52-Jähriger verurteilt Aargauer zerstört über 40 Blitzer und Parkuhren in Zürich

Samuel Walder

20.5.2026

Ein Mann hat in Zürich über 40 Blitzer beschädigt.
Ein Mann hat in Zürich über 40 Blitzer beschädigt.
Imago

Ein Mann hat in Zürich gezielt über 40 Blitzkästen beschädigt und hohen Schaden verursacht. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft – mit Aufschub zugunsten einer Therapie.

Samuel Walder

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  • Ein 52-jähriger Mann aus dem Aargau beschädigte in Zürich über 40 Blitzkästen, indem er sie gezielt unbrauchbar machte. 
  • Zusätzlich zerstörte er Parkuhren und verursachte auch Schäden an privatem Eigentum. Insgesamt umfasst die Anklage 54 Fälle mit einem Schaden im sechsstelligen Bereich.
  • Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die zugunsten einer Therapie aufgeschoben wurde. Zudem muss er eine Busse und Gerichtskosten bezahlen.

Ein 52-jähriger Mann aus dem Aargau muss sich vor Gericht verantworten, weil er in Zürich über 40 Blitzkästen beschädigt hat. Laut Staatsanwaltschaft Zürich–Sihl ereigneten sich die Taten im Herbst 2023 und im darauffolgenden Jahr.

Der erste Vorfall datiert vom 29. September 2023, als der Beschuldigte einen Blitzkasten an der Bucheggstrasse mit Sprühkleber unbrauchbar machte, wie «20 Minuten» berichtet. 

Gemäss Anklage handelte der Mann gezielt: «Der Beschuldigte tat dies, um die Verkehrsüberwachungsanlage unbrauchbar zu machen». Dieses Vorgehen wiederholte er bei über 40 Anlagen im Raum Zürich. Den entstandenen Schaden nahm er dabei bewusst in Kauf.

Auch Parkuhren beschädigt

Neben den Blitzkästen beschädigte der Mann auch Parkuhren. In fünf Fällen schlug er etwa die Displays ein oder blockierte Schranken mit einem Absperrgitter, sodass diese nicht mehr benutzt werden konnten. Zudem richtete er auch Schäden an Privateigentum an, etwa an Briefkästen oder Fahrzeugen.

Insgesamt umfasst die Anklage 54 Punkte. Der Sachschaden liegt im sechsstelligen Bereich. Betroffen sind vor allem die Stadt Zürich und die Stadtpolizei, teilweise aber auch Privatpersonen.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den bereits vorbestraften Mann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Diese wird jedoch zugunsten einer Therapie aufgeschoben. Zusätzlich muss er eine Busse von 2000 Franken sowie die Gerichtskosten bezahlen.


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