Das wird richtig teuer Mann masturbiert während Rettungseinsatz vor Sanitäterin

Sven Ziegler

22.10.2025

Der Mann muss jetzt bezahlen. (Symbolbild)
Der Mann muss jetzt bezahlen. (Symbolbild)
sda

Ein Transport ins Spital endete für eine Rettungssanitäterin im Zürcher Oberland mit einem verstörenden Erlebnis. Ein Patient begann während der Fahrt zu masturbieren – gezielt in ihrer Gegenwart. Nun wurde der Mann verurteilt.

Redaktion blue News

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein psychisch beeinträchtigter Mann aus dem Zürcher Oberland onanierte während eines Rettungstransports vor einer Sanitäterin.
  • Die Staatsanwaltschaft wertete den Fall als schweren Exhibitionismus.
  • Der 32-Jährige erhielt eine unbedingte Geldstrafe von 5400 Franken und muss über 6000 Franken bezahlen.

Was als Routineeinsatz begann, wurde für eine Rettungssanitäterin aus dem Zürcher Oberland zu einer massiven Grenzüberschreitung.

Die Frau war im Frühjahr in einem Rettungswagen unterwegs, um einen Patienten aus einem Heim für psychisch beeinträchtigte Menschen in ein Spital zu bringen. Als das Team den 32-Jährigen abholte, fiel bereits auf, dass er mit heruntergelassener Hose dastand.

Während des Transports eskalierte die Situation, wie der «Zürcher Oberländer» schreibt. Der Mann entblösste laut Strafbefehl sein erigiertes Glied und begann zu masturbieren – auf der Liege der Ambulanz, nur wenige Zentimeter neben der Sanitäterin.

Beschuldigter lebt von IV

Laut Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte mit voller Absicht: Er habe die Situation genutzt, um «seine sexuellen Bedürfnisse in Gegenwart der Rettungssanitäterin zu befriedigen». Die Frau wandte sich nach dem Einsatz an die Polizei und erstattete Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft stufte den Vorfall laut dem «Zürcher Oberländer» als schweren Fall von Exhibitionismus ein. Anders als in leichteren Fällen reichte eine einfache Busse nicht aus – stattdessen erhielt der Mann eine unbedingte Geldstrafe: 180 Tagessätze à 30 Franken, also insgesamt 5400 Franken. Hinzu kommen 800 Franken Verfahrenskosten. Damit beläuft sich die Gesamtsumme auf rund 6200 Franken.

Der Beschuldigte lebt von der Invalidenversicherung. Ob und wann er die Strafe bezahlen kann, ist unklar. Auf den Widerruf einer früheren, bedingten Freiheitsstrafe verzichtete die Staatsanwaltschaft.