Kurioser Strafbefehl in Schwyz Betrunkener versenkt sein Auto im Schnee – Hilfe der Kollegen macht die Sache nicht besser

Samuel Walder

11.11.2025

Ein Mann kommt von der Strasse ab und rammt, im Kanton Schwyz, im November 2024, zwei Pfosten. 
Ein Mann kommt von der Strasse ab und rammt, im Kanton Schwyz, im November 2024, zwei Pfosten. 
Bild: Kapo Schwyz

Ein Abend unter Freunden endet für einen Mann im Kanton Schwyz teuer: Nach einer Alkoholfahrt auf schneebedeckter Strasse kollidierte er mit zwei Pfosten, verliess die Unfallstelle – und muss nun 9’142 Franken zahlen.

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Michael R. verursachte im November bei Schnee und mit über 1,7 Promille Alkohol im Blut einen Selbstunfall im Kanton Schwyz und entfernte sich vom Unfallort, um einer Kontrolle zu entgehen.
  • Gemeinsam mit Freunden versuchte er später, das Auto zuerst mit einem anderen Auto, dann mit einem Traktor zu bergen, doch die Polizei war durch einen Hinweis bereits vor Ort.
  • Zunächst übernahm ein Freund fälschlich die Schuld.
  • Nach seinem Geständnis verurteilte die Staatsanwaltschaft Michael R. zu einer Busse und Kosten in Höhe von 9’142 Franken sowie einer zweijährigen Probezeit.

Ein geselliger Abend unter Männer wird zum Hin- und Her-Spiel. Der Ausdruck «Wer keinen Kopf hat, hat Beine», trifft es schon fast besser – und am Ende muss einer blechen. Im November des vorgängigen Jahres passierte ein Unfall, der dem Verursacher wohl noch lange in Erinnerung bleiben wird. 

Doch von Anfang an: An jenem Abend im November schneit es. Die Medien berichten über den Wintereinbruch. Zahlreiche Unfälle passieren in der ganzen Schweiz. Doch einer tanzt aus der Reihe. Michael R.* fährt gegen 19 Uhr auf einer Strasse im Kanton Schwyz. Zuvor traf er noch einen Freund in einem Spunten. 

Auto kommt von schneebedeckter Strasse ab

Michael R. trank Alkohol. Er setzte sich dennoch ins Auto und fuhr los. Wie es dem Strafbefehl zu entnehmen ist, soll R. seine Geschwindigkeit den Wetterumständen nicht angepasst haben. Die Strasse war nämlich schneebedeckt. Zudem überstieg sein Blutalkoholwert schon zu dieser Zeit den Masswert von 0.8 Promille. 

Das Auto geriet ins Schwanken und kam schlussendlich von rechts über den Strassenrand ab und krachte dabei mit zwei Pfosten zusammen. «Obwohl er diesen Schaden bemerkte, unterliess er es in der Folge, die Geschädigte oder die Polizei zu verständigen», heisst es im Strafbefehl. 

Statt nun die Polizei zu rufen, entschied sich Michael R. anders. Er wusste, dass die Polizei einen Alkoholtest veranlassen würde und wollte das verhindern, geht aus dem Strafbefehl hervor. Stattdessen verständigte er seinen Kollegen Marco L.*, der noch immer in der Wirtschaft sass. 

Traktor soll Auto aus Schnee ziehen

Am Unfallort eingetroffen, versuchten die beiden Männer den im Schnee festgefahrenen Wagen von R. wieder auf die Strasse zu ziehen. Dies wollte aber nicht gelingen. So entschied sich Marco L. seinen Nachbarn – der neben der Wirtschaft wohnt – zu verständigen, weil dieser einen Traktor besitzt. Michael R. und Marco L. fuhren also an diesem Abend zurück zur Wirtschaft, wo Michael R. sich entschied, nochmals etwas zu trinken und im Spunten zu bleiben.

Marco L. und sein Nachbar machten sich in der Zwischenzeit wieder auf den Weg zum verunfallten Auto. Was die beiden nicht wussten: Nach der Meldung einer Drittperson stand die Polizei schon vor Ort. 

Als die Beamten wissen wollten, wer für den Unfall verantwortlich sei, stellte sich Marco L. und sagte, er habe den Wagen gelenkt. Gleich danach hatten L. und R. telefonisch Kontakt und Michael R. sagte der Polizei letztlich die Wahrheit.

Knapp 10'000 Franken zu bezahlen

Nach diesem Geständnis machte sich die Patrouille auf den Weg zur Wirtschaft, wo Michael R. bereits wieder einige, nicht genau evaluierbare, alkoholische Getränke intus hatte. Die Polizei führte sogleich einen Alkoholtest bei Michael R. durch. Eine Rückrechnung war nicht mehr möglich, heisst es im Strafbefehl, wobei man den Blutalkoholwert auf 1.7 Promille festgelegt hatte. 

So machte sich Michael R. der Verkehrsregelverletzung schuldig. Die Staatsanwaltschaft entscheidet: R. ist zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 160 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Zudem muss er eine Busse von 6000 Franken bezahlen. Die Gebühren und Auslagen belaufen sich total auf 3142 Franken. Michael R. muss somit 9142 Franken innert 30 Tage bezahlen.

*Name der Redaktion bekannt