Über 100'000 Franken verdient Vergewaltigung, Pornografie, Botox – jetzt muss Pfleger vor Zürcher Gericht

Samuel Walder

4.6.2026

Am Donnerstag muss sich ein 27-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Unter anderem soll er illegale Schönheitsbehandlungen ohne Zulassung vorgenommen haben. (Symbolbild)
Am Donnerstag muss sich ein 27-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Unter anderem soll er illegale Schönheitsbehandlungen ohne Zulassung vorgenommen haben. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Ein 27-jähriger Pfleger steht in Zürich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Vergewaltigung, Pornografie-Delikte und ein illegales Botox-Geschäft vor.

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 27-jähriger Pfleger aus dem Zürcher Oberland muss sich wegen schwerer Straftaten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
  • Die Anklage umfasst unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und illegale Schönheitsoperationen.
  • Laut Staatsanwaltschaft soll er ohne Zulassung zahlreiche Botox- und Schönheitsbehandlungen durchgeführt haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft fordert sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe sowie Geldstrafen. 

Vergewaltigung, Körperverletzung, Pornografie und illegale Schönheitsbehandlungen. In ganzen sieben Anklagepunkten muss sich Zoran K.* vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er war Pfleger und hat in einer Gemeinde im Zürcher Oberland gewohnt. Neben seinem Job führte der heute 27-Jährige ein kriminelles Leben. Es war geprägt von Gewalt, Vergewaltigung und von einem illegalen Botox-Geschäft. Am Donnerstag steht er vor dem Bezirksgericht Zürich. 

Die Staatsanwaltschaft wirft K. gleich sieben Anklagepunkte vor. Mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, mehrfache Pornografie, einfache Körperverletzung, Verbrechen gegen das Heilmittelgesetz, Vergehen gegen das Heilmittelgesetz und Übertretung gegen das Gesundheitsgesetz.

Bestraft werden soll der 27-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie mit einer Busse von 6000 Franken. 

Zwei Vergewaltigungen in zwei Tagen

Was ist genau geschehen? Um zu verstehen, wieso K. am Donnerstag vor Gericht steht, müssen die verschiedenen Taten der Reihe nach studiert werden. 

Im Februar 2024 soll K. der Geschädigten Selma T.* in die Küche ihrer Wohnung gefolgt sein. Was für eine Beziehung die beiden zueinander hatten, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. In der Küche küsste er sie und begann, sexuelle Handlungen an ihr zu vollziehen. Die Geschädigte machte ihm klar, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben wolle. K. setzte sich aktiv über das hinweg. 

Am Donnerstag steht der 27-Jährige vor dem Bezirksgericht Zürich. Archivbild
Am Donnerstag steht der 27-Jährige vor dem Bezirksgericht Zürich. Archivbild
Bild: Keystone

Daraufhin zerrte K. die Geschädigte aus der Küche in Richtung Schlafzimmer zum Bett, heisst es in der Anklageschrift. Selma T. wurde in der Folge von K. aufs Bett gedrückt. T. versuchte sich in der Folge immer wieder mit ihren Hände zu wehren. Doch K. stiess ihre Hände weg. Da erwiderte die Geschädigte: «Wenn du es schon machst, dann bitte nimm ein Kondom.» Das ist aus der Anklageschrift zu entnehmen. Dann vergewaltigte der Beschuldigte T. ohne Kondom.  

Zwei Tage später tauchte der Beschuldigte erneut bei der Geschädigten auf. Zwischen den beiden kam es zwar im gegenseitigen Einverständnis zum Geschlechtsverkehr, jedoch soll K. die Geschädigte so hart penetriert haben, dass Selma T. ihm sagte, er solle aufhören. Er mache ihr weh, heisst es in der Anklageschrift. Doch K. machte weiter. In der Folge litt Selma T. an Unterleibsschmerzen und hatte Blut im Urin. K. soll sich bei den beiden Taten der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig gemacht haben.

Kinderpornografie und zoophile Inhalte auf dem Handy

Doch noch vor 2024 soll sich K. schon mehrfach strafbar gemacht haben. In den Jahren 2021, 2022 und 2024 habe sich der Beschuldigte der mehrfachen harten Pornografie und dem mehrfachen Konsum von harter Pornografie gemacht. 

In einem Whatsapp-Chat soll K. Sticker an Freunde geschickt haben, welche teilweise kinderpornografische und zoophile Inhalte darstellten. 

Schönheitsbehandlungen ohne Arztzulassung

Doch damit nicht genug. Zoran K. wollte Geld verdienen und tat das neben seinem Job auf nicht gerade koschere Art und Weise. Im März 2025 führte Zoran K. bei Jessica R.* eine Gesichtsbehandlung mit Botulinumtoxin, also Botox, durch. Der Anklageschrift ist zu entnehmen: «Dies tat er, obschon er weder über eine Ausbildung als Arzt noch über eine andere Berufsausübungsbewilligung und auch damit nicht über eine Zulassung als Arzt verfügte.» Er klärte die Geschädigte nicht über seine fehlende Arztzulassung auf.

In der Anklage steht: «Da der Beschuldigte die Botox-Behandlung damit ohne Einwilligung der Geschädigten durchführte, schädigte er diese in deren körperlicher Unversehrtheit.» Das heisst, R. hätte die Behandlung allenfalls nicht durchführen lassen, hätte sie gewusst, dass Zoran K. kein Arzt ist. 

Zoran K. fürhte innerhalb von zwei Jahren bis zu 200 Schönheitsbehandlung durch – und das ohne Zulassung. (Symbolbild)
Zoran K. fürhte innerhalb von zwei Jahren bis zu 200 Schönheitsbehandlung durch – und das ohne Zulassung. (Symbolbild)
Bild: Keystone/dpa/Peer Grimm/

Es blieb aber nicht bei einer Behandlung. Zoran K. führte regelmässig zwischen 2023 und 2025 Behandlungen mit Botox durch. Zusätzlich soll K. auch Behandlungen mit Hyaluron sowie PRP-Behandlungen, (Platelet-Rich-Plasma) durchgeführt haben und injizierte mindestens einem Kollegen Fettwegspritzen.   

In der Anklageschrift steht weiter: «Durch die regelmässig durchgeführten schönheitsmedizinischen Behandlungen – mindestens 100 Behandlungen alleine im Zeitraum ab Juli 2024 und gesamthaft geschätzt gegen 200 Behandlungen – an einer Vielzahl an Kund*innen, erzielte der Beschuldigte im genannten Tatzeitraum einen Umsatz von mindestens 102'434 Franken sowie einen Gewinn von mindestens 40'000 Franken.»

Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe

Das weitere Vorgehen von K. zeigt, dass seine Taten keineswegs zufällig passiert sind. Denn K. hatte sogar eine Firma gegründet. Über einen Instagram-Account warb der Beschuldigte regelrecht für seine Eingriffe. Er soll seine Behandlungen zum Frauentag als exklusive Frühlingsangebote oder für Osteraktionen und Muttertagsangebote angepriesen haben. Auf Instagram hat er also aktiv Werbung für Behandlungen geschalten. 

Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel wie Botox ist verboten. 

Durch all diese Taten soll sich laut Staatsanwaltschaft Zoran K. den sieben Anklagepunkten schuldig gemacht haben. Am Donnerstag fordert die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch. Es gilt die Unschuldsvermutung.

*Name der Redaktion bekannt


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