Nachbarschaftsstreit eskaliertMann verletzt Frau in der Waadt mit Schneefräse
Red.
1.11.2023
Im Kanton Waadt ist ein Nachbarschaftsstreit eskaliert. Dabei verletzte ein Mann seine Nachbarin mit einer Schneefräse. Nun ist er wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden.
Red.
01.11.2023, 10:22
01.11.2023, 13:40
Red.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Im Dezember 2021 ist in einer kleinen Waadtländer Gemeinde ein bereits schwelender Nachbarschaftsstreit eskaliert.
Dabei hat ein Mann mit einer Schneefräse seine Nachbarin an der Hand verletzt.
Diese reichte Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Das Gericht hat den Mann nun schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte muss dem Opfer 4000 Franken Entschädigung bezahlen und die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Eine gute Nachbarschaft ist keine Garantie. Manchmal ist das Nebeneinanderleben schwierig.
Das zeigt folgender Vorfall in einer kleinen Gemeinde im Kanton Waadt: An einem Morgen im Dezember 2021 ist laut «20 Minuten» das bereits angespannte Verhältnis zwischen einem Italiener und seiner Nachbarin komplett eskaliert.
Als der 60-Jährige gegen 9.30 Uhr mit einer elektrischen Fräse vor seinem Haus Schnee räumte, stellte seine Nachbarin ihr Auto nur wenige Meter von ihm ab. Der Grund: Sie wollte die Windschutzscheibe ihres Autos abtauen.
Daraufhin zielte der Nachbar mit seiner Schneefräse auf das Auto der 40-Jährigen und berieselte es mit Schnee. Die Aktion provozierte die Frau wiederum so sehr, dass sie wutentbrannt aus ihrem Auto auf den Nachbarn stürmte und ihn mit Schnee bewarf. Das belegen Videoaufnahmen.
Mehrere Schnitte an Hand
Doch mit der Reaktion des Mannes dürfte die Nachbarin nicht gerechnet haben. Dieser wiederum hob die Schneefräse hoch, um sich offenbar zu verteidigen. Dabei touchierten die rotierenden Klingen die Hand der Frau. Das genügte, um ihr mehrere Schnitte zuzufügen. Laut «20 Minutes» soll einer davon sogar relativ tief gewesen sein.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen
Daraufhin zeigte die Waadtländerin ihren Nachbarn wegen Körperverletzung an. Nun wurde er für schuldig befunden.
Wie der Gerichtspräsident in seinem Urteil festhält, sei zu bezweifeln, dass der Beschuldigte die Absicht hatte, die Beschwerdeführerin zu verletzen. Der Beschuldigte hätte offenbar nicht damit gerechnet, dass die Frau plötzlich auf ihn zukommen und ihm Schnee ins Gesicht werfen würde. Dennoch sollte ein solcher Gerätetyp nicht in der Nähe von Personen verwendet werden, so das Urteil.
Demnach hätte der Beschuldigte die Fräse anhalten oder zumindest damit auf Abstand gehen müssen. «Durch die weitere Nutzung seines Geräts hat er gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht sowie gegen die Gebrauchsanweisung der Fräsmaschine verstossen», wie das Gericht sein Urteil weiter begründet.
4000 Franken Entschädigung
Die Frau hat eine deutlich sichtbare Narbe an der Hand sowie die Sensibilität in den Fingern teilweise verloren.
Der Schuldige muss dem Opfer 1000 Franken für moralische Schäden sowie 3000 Franken für Apotheken-, Reinigungs- und Physiotherapierechnungen bezahlen. Auch die Gerichts- und Anwaltskosten muss der Italiener tragen.