Rufmord an der Migros-Kasse Mann verleumdet Erzieher als pädophil – und muss nun zahlen

Andreas Fischer

16.2.2026

Beim Einkaufen schwärzte ein Mann einen Krippen-Mitarbeiter wider besseres Wissen der Pädophilie.
Beim Einkaufen schwärzte ein Mann einen Krippen-Mitarbeiter wider besseres Wissen der Pädophilie.
KEYSTONE

Ein 28-Jähriger verleumdet in einer Migros-Filiale einen Krippenmitarbeiter als pädophil – wider besseres Wissen. Die Polizei wird eingeschaltet. Nun kostet ihn die Lüge 1700 Franken und eine Vorstrafe.

Andreas Fischer

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 28-Jähriger beschuldigte einen namentlich genannten Krippenmitarbeiter in einer Migros-Filiale bewusst fälschlich der Pädophilie.
  • Die alarmierte Kassiererin informierte den Krippenleiter, der daraufhin die Polizei einschaltete.
  • Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen Verleumdung zu 900 Franken Geldstrafe unbedingt. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten tragen

Diese Verleumdung kommt ihm teuer zu stehen: Ein 28-jähriger Schweizer plauderte in einer Migros-Filiale mit einer Kassiererin und behauptete, ein Mitarbeiter einer Kinderkrippe sei pädophil – obwohl er wusste, dass diese Anschuldigung unwahr war.

Er nannte sogar den Namen des Mannes und zeigte der Kassiererin auf dem Smartphone dessen Instagram-Profil. Seine falsche Behauptung untermauerte der Mann mit dem Hinweis, dass er mit dem betreffenden Kinderkrippen-Mitarbeiter in eine Klasse ginge.

Bewusst falsche Unterstellung wird teuer

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» unter Berufung auf einen Strafbefehl berichtet, habe die besorgte Kassiererin daraufhin den Krippenleiter informiert, der die Polizei einschaltete. Der Vorfall aus dem Jahr 2024 landete bei der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, die den Mann nun wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 900 Franken (30 Tagessätze à 30 Franken) verurteilte: Seine falsche Unterstellung sei bewusst gemacht worden – im Wissen, den Ruf des Geschädigten und dessen Gefühl, ein ehrbarer Mensch zu sein, zu verletzen.

Da die Strafe nicht bedingt ausgesprochen wurde, deutet dies auf eine Vorstrafe hin. Zusätzlich muss der Mann 800 Franken Verfahrenskosten zahlen. Insgesamt kostet ihn die falsche Anschuldigung 1700 Franken; mögliche zivilrechtliche Forderungen bleiben vorbehalten.