Fehler gefunden?
Jetzt melden
Weil sein Besitzer unauffindbar ist, wurde ein Hund im Kanton Zürich vorsorglich beschlagnahmt.
Symbolbild: Imago
Der Besitzer ist weg, der Hund bleibt allein zurück. In Buchs ZH hat das Veterinäramt deshalb eingegriffen und das Tier untergebracht. Solche Meldungen gehen bei der Behörde etwa einmal pro Monat ein.
Ein Mann hat seinen Hund allein in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Buchs ZH zurückgelassen und ist verreist. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt, wie aus einer amtlichen Publikation hervorgeht, über die der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Das Zürcher Veterinäramt hat den Hund deshalb vorsorglich beschlagnahmt und an einem geeigneten Ort untergebracht. Der Halter hat nun gemäss Bericht acht Tage Zeit, gegen die Verfügung Beschwerde einzureichen.
Zum konkreten Fall äussert sich das Veterinäramt gegenüber dem «Tages-Anzeiger» nicht. Allgemein erklärt eine Sprecherin, wer ein Tier zurücklässt, um es loszuwerden, verstosse gegen das Tierschutzgesetz und mache sich strafbar. Das Tier werde «zum Schutz seines Wohlergehens vorsorglich beschlagnahmt und fachgerecht untergebracht».
Melde sich der Halter nicht, könne der Hund nach Abschluss des Verfahrens definitiv beschlagnahmt und weiterplatziert werden.
Nach Angaben des Veterinäramts sind solche Fälle keine Seltenheit. Etwa einmal pro Monat gehe eine Meldung über zurückgelassene oder ausgesetzte Tiere ein.