«Bschiss» vor dem Bezirksgericht Baden Mann verurteilt für Verkauf nicht existierender Badenfahrt-Bändeli

Lea Oetiker

11.11.2024

Das Bezirksgericht Baden AG, das in den Räumen der Kantonspolizei Aargau im Schafisheim tagt. Hier wurde der 30-Jährige wegen mehreren Delikten verurteilt.
Das Bezirksgericht Baden AG, das in den Räumen der Kantonspolizei Aargau im Schafisheim tagt. Hier wurde der 30-Jährige wegen mehreren Delikten verurteilt.
sda

Ein 30-jähriger Mann musste sich vor dem Bezirksgericht Baden wegen einer Reihe von Straftaten verantworten. Unter anderem verkaufte er Badenfahrt-Bändeli, die es gar nicht gab.

Lea Oetiker

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  • Ein 30-jähriger Mann muss sich vor dem Bezirksgericht Baden verantworten.
  • Grund dafür sind mehrere Delikte. Unter anderem verkaufte er Badenfahrt-Bändeli im Wert von 300 Franken, die es nie gab.
  • Vor Gericht sagte er, dass er Geld gebraucht habe.

Ein 30-jähriger Mann muss sich vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Die Gründe: Diebstahl, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, gegen das Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz und gegen das Personenbeförderungsgesetz, geringfügiger Betrug und geringfügiger Diebstahl. Die Liste der Straftaten ist lang.

Unter anderem wurde dem Beschuldigten auch vorgeworfen, dass er über Instagram sieben Badenfahrt-Festbändeli «verkauft» hatte, obwohl er nie welche besass. Der Käufer klagte später und machte eine Zivilforderung von 200 Franken geltend. Per Bezahlapp hatte er dem Beschuldigten 300 Franken für die Bändeli überwiesen.

Pistole und gestohlene Ware im Rucksack

Gegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verstiess er bei einem Ladendiebstahl. Er wurde mit einem Rucksack erwischt, in dem sich geklaute Ware im Wert von 350 Franken und eine geladene Softair-Pistole befanden, für die er keinen Waffentragschein besass, wie die «Aargauer Zeitung» (AZ) schreibt.

Der junge Mann verstiess gegen das Zivilschutzgesetz, indem er nach wenigen Tagen eines Kurs fernblieb. Er hatte verschlafen, seinen Vorgesetzten informiert und gesagt, dass er später kommen würde. Der Vorgesetzte teilte ihm mit, dass er gar nicht mehr kommen müsse, was sich offensichtlich auf den betroffenen Tag bezog. Der Beschuldigte erschien jedoch gar nicht mehr.

Er habe «in dem Moment eben den Kopf ausgeschaltet»

In der Befragung erklärte der Beschuldigte, dass er arbeitslos ist und sich wegen psychischer Probleme in Therapie befindet. Er sagt, er habe «in dem Moment eben den Kopf ausgeschaltet.»

Auf die Frage, was es denn brauche, dass er sich ans Gesetz halte, meinte er: «Schwierig. Aber ich habe das Gefühl, dass es, so wie es jetzt läuft, gut läuft», schreibt die Zeitung weiter.

Er gestand die Delikte grösstenteils ein. Zum Betrug mit den Badenfahrt-Bändeli meinte er: «Mein Verhalten war nicht korrekt. Ich musste dringend zu Geld kommen.» Er versicherte aber, dass er den Betrag zurückzahlen wolle. Zum Verstoss gegen das Waffengesetz erklärt, dass er nicht gewusst habe, dass die Pistole als Waffe gelte.

Bedingte Freiheitsstrafe von vier Monate, Geldstrafe und Busse

Das Gericht befand den 30-Jährigen für schuldig und verurteilten ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 800 Franken.

Das Gericht verzichtete auf den Widerruf des bedingt gewährten Vollzuges der früheren Freiheitsstrafe. Es sprach aber zum «allerletzten Mal» eine Verwarnung aus, heisst es in der AZ weiter.

Der Gerichtspräsident sagt zum Urteil, dass man sich lange über die Frage Geld- oder Freiheitsstrafe beraten hatte. Es erachtete aber die Voraussetzung für eine kurze Freiheitsstrafe als erfüllt. den Widerruf aber als nicht nötig. «Das Gericht sagt Ihnen aber ganz klar: Es ist Ihre allerletzte Chance», wandte sich der Vorsitzende an den jungen Mann.