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Strafbefehl

Mann zeigt GA seiner Ehefrau – jetzt muss er 1500 Franken zahlen

Bei der Kontrolle des Duos flog der Schwindel auf. (Symbolbild)

Bei der Kontrolle des Duos flog der Schwindel auf. (Symbolbild)

© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER

Ein Mann aus dem Kanton Schwyz hat das Generalabonnement seiner Ehefrau genutzt, um einer Kollegin die kostenlose Zugfahrt zu ermöglichen. Die Masche flog auf – jetzt wurde er per Strafbefehl verurteilt.

Sven Ziegler

Sven Ziegler

04.08.2025, 08:00•04.08.2025, 12:57

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Mann zeigte bei der Zugkontrolle das GA seiner Ehefrau vor, um seiner Kollegin eine Schwarzfahrt zu ermöglichen.
  • Der Betrug flog auf, als der Kondukteur den Ausweis der Frau verlangte.
  • Der Mann wurde wegen Missbrauchs einer echten Bescheinigung verurteilt und muss über 1500 Franken zahlen.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Ein 37-jähriger Mann aus dem Kanton Schwyz hat versucht, eine Kollegin mit dem Generalabonnement seiner Ehefrau kostenlos im Zug mitfahren zu lassen. Der Versuch endete mit einem Strafbefehl – und einer empfindlichen Busse.

Die beiden reisten gemäss «20 Minuten» gemeinsam mit einem Zug der SBB von Schwyz nach Olten. Während der Mann selbst über ein gültiges GA verfügte, war seine Kollegin ohne Ticket unterwegs.

Als der Zugbegleiter zur Kontrolle kam, zeigte der Mann das Generalabonnement seiner Ehefrau vor – in Absprache mit seiner Begleiterin, wie die Staatsanwaltschaft Schwyz mitteilt.

Schwindel kostet fast 1500 Franken

Der Schwindel flog auf, als der Kondukteur den Ausweis der Frau verlangte. Die Angaben passten nicht zum GA – der Versuch, die Kontrolleure zu täuschen, war gescheitert. Laut Strafbefehl war beiden bewusst, dass die Kollegin mit dem fremden GA nicht berechtigt war, kostenlos zu reisen.

Die Justiz wertet das Vorgehen als Missbrauch einer echten Bescheinigung. Der Mann wurde deshalb laut «20 Minuten» zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt, die Strafe ist bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss er eine Busse von 970 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 590 Franken bezahlen.

Welche Konsequenzen die Kollegin zu tragen hat, ist aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich.

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