Brisantes UrteilMassenüberwachung durch NDB verstösst gegen Grundrechte
Lea Oetiker
3.12.2025
Der Sitz des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) in Bern. (Archivbild)
sda
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die NDB-Praxis der Funk- und Kabelaufklärung für verfassungswidrig. Sie verletze Grundrechte durch fehlende Garantien und Aufsicht. Fünf Jahre Frist zur Gesetzesrevision
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen erklärt die Funk- und Kabelaufklärung des NDB für verfassungswidrig, da sie Grundrechte verletzt und unzureichende Schutzgarantien bietet.
Der Verein Digitale Gesellschaft und Privatpersonen wie Journalisten hatten geklagt, da auch inländische Kommunikation über ausländische Server betroffen sei.
Dem NDB und der Politik wird eine fünfjährige Frist zur Gesetzesrevision eingeräumt.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat die Praxis der Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Das heutige System der Massenüberwachung verletze die Bundesverfassung sowie die Europäische Menschenrechtskonvention, heisst es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, welches dem «Tages-Anzeiger» vorliegt.
Sobald E-Mails, SMS oder Chats aus der Schweiz ins Ausland gehen – selbst wenn sie nur über Server dort zurückkehren –, erhalten Armee Cyberkommando und das NDB Zugriff darauf.
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Ziel der Funk- und Kabelaufklärung ist die Beschaffung sicherheitspolitischer Infos zu Auslandsrisiken wie Terror oder Spionage. Internationale Dienste nutzen sie seit Langem, in der Schweiz legalisierte das NDG 2017 die Praxis
Die Klage eingereicht hatte der Verein Digitale Gesellschaft Schweiz zusammen mit mehreren Privatpersonen, darunter Journalistinnen und Anwälte. Sie argumentierten, dass bei der automatisierten Auswertung grosser Datenströme auch ihre Kommunikation betroffen sei – selbst wenn sie innerhalb der Schweiz stattfinde. Grund dafür sei, dass Internetverkehr häufig über ausländische Server geleitet werde.
Fünfjährige Frist für NDB und Politik
Das Gericht kommt zum Schluss, dass es technisch kaum möglich sei, inländische Daten zuverlässig auszuschliessen, schreibt die Zeitung. Bürgerinnen und Bürger hätten jedoch ein Recht zu wissen, wann ihre Kommunikation überwacht werde und welche Rechtsmittel ihnen dagegen offenstünden. Zudem kritisiert das Gericht eine mangelhafte Aufsicht über die Abhörpraxis.
Trotz der Rüge räumen die Richter dem NDB und der Politik eine fünfjährige Frist ein, um die gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten. Eine laufende Revision des Nachrichtendienstgesetzes dürfte sich damit verzögern.
Der NDB erklärte in einer Stellungnahme, das Gericht habe die sicherheitspolitische Bedeutung der Funk- und Kabelaufklärung anerkannt. Man werde das Urteil prüfen und die nötigen Schritte einleiten. Ob Beschwerde eingelegt wird, liess der Nachrichtendienst offen.