Künftig soll es möglich sein, mit einem Klick im Internet oder einer App massgeschneiderte Angebote mit mehreren Verkehrsmitteln zusammenzustellen und direkt zu kaufen. Der Bundesrat gibt eine Botschaft für eine bessere Vernetzung der Mobilitätsangebote in Auftrag.
Das hat er am Mittwoch entschieden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) soll nun im Sinne eines Service public die gesetzlichen Grundlagen für eine «Nationale Dateninfrastruktur Mobilität» (Nadim) erarbeiten. So soll der öffentliche Verkehr für neue Kunden attraktiv gemacht werden.
Damit Unternehmen entsprechende Angebote wie beispielsweise Apps entwickeln können, brauchen sie Informationen von den verschiedenen Mobilitäts- und Dienstleistungsanbietern. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass eine Mehrheit der Verkehrsbranche, Kantone und Parteien eine bessere Vernetzung der Mobilitätsangebote unterstütze, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Die Digitalisierung erlaube es, Auto, Taxi, Zug, Bus oder Velo gezielt zu kombinieren. Solche massgeschneiderten Mobilitätsangebote stossen heute aber noch auf zahlreiche Hindernisse. Das will der Bundesrat ändern. Das Gesamtverkehrssystem werde dadurch effizienter und nachhaltiger, schreibt er.
Zahlreiche Kriterien
Wichtigste Voraussetzung dafür sei der möglichst einfache und sichere Zugang zu den Daten. Nur so könnten App-Entwickler und Plattformbetreiber für ihre Kundschaft vernetzte Angebote erstellen und Mobilitätsanbieter ihre Angebote sicht- und buchbar machen.
Die neuen Dateninfrastruktur soll nach Angaben des Bundesrats «unabhängig, verlässlich, offen, nichtdiskriminierend, transparent, nicht gewinnorientiert, von hoher Qualität und technisch flexibel» sein. Die Nutzung soll freiwillig sein, die Daten blieben bei den jeweiligen Eigentümern und würden auch von diesen gepflegt.
Der Bundesrat schlägt vor, dass neu auch unabhängige Mobilitätsvermittler das Recht haben, Tickets des öffentlichen Verkehrs zu verkaufen. Die Öffnung des Ticketverkaufs soll über eine Branchenregelung erfolgen und nicht über das Personenbeförderungsgesetz. Sie muss vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt werden.
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02.05.2024
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