Medien Mehr Jugendschutz bei Games und Filmen

SDA

11.9.2020 - 14:34

Nicht alle Filme und Games sind harmlos für Kinder und Jugendliche. Um sie zu schützen, will der Bundesrat einheitliche Regeln festlegen. (Archivbild)
Nicht alle Filme und Games sind harmlos für Kinder und Jugendliche. Um sie zu schützen, will der Bundesrat einheitliche Regeln festlegen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/EPA/CJ GUNTHER

Bei Filmen und Games existiert heute kein funktionierender Jugendschutz. YouTube und Netflix haben das Problem verschärft. Im Windschatten der EU will der Bundesrat nun auch in der Schweiz verbindliche Regeln erlassen.

Er hat dem Parlament am Freitag ein neues Gesetz vorgelegt. Ziel ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten, wie es in einer Mitteilung heisst. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen.

Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone, die das Problem den Branchen überlassen. Nun will der Bundesrat Kinos, Detailhändler, Onlineversandhändler und Abrufdienste zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichten. Schweizweit sollen einheitliche Regeln gelten.

Branchen in der Pflicht

Das System müssen die Akteurinnen und Akteuren der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie müssen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen.

Die Jugendschutzorganisationen müssen dafür sorgen, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Die Kantone kontrollieren mit Testkäufen, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird. Der Bund wacht über die Onlineverkäufe.

Regeln für Gaming-Plattformen

In der Pflicht sind aber auch Anbieter von Video- oder Videospieleplattformen wie YouTube und Twitch. In Anlehnung an die 2018 revidierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll auch die Schweiz eine Rechtsgrundlage für Schweizer Anbieterinnen und Anbieter solcher Plattformen und Portale bekommen. Diese sollen vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen haben wie Anbieter mit Sitz in der EU.

Sie müssen mit geeigneten Massnahmen dafür sorgen, dass Minderjährige keinen Zugang zu für sie ungeeigneten Inhalten haben. Der Bundesrat will sie verpflichten, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten. Bei Videoportalen soll zudem eine Kontrolle durch die Eltern ermöglicht werden. Plattformdienste sollen auch ein System einführen müssen, mit welchem Eltern Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind.

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