PrüfberichteMehr Kontrolle im Asylbereich und bei Armasuisse wäre besser
tafi/SDA
15.5.2023
Beim Einkauf von Dienstleistungen im Asylbereich gibt es kaum etwas zu beanstanden, findet die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Auch Armasuisse macht bei der Bekämpfung von Korruption fast alles richtig.
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15.05.2023, 23:55
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164 Millionen Franken hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) im vergangenen Jahr für externe Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit und Betreuung beim Betrieb der Bundesasylzentren ausgegeben. Das waren 38 Millionen Franken mehr als 2021. Die Beschaffung sei korrekt und angemessen gewesen, stellt die EFK fest.
Die Kontrolleure haben die Beschaffung fallweise geprüft und bescheinigen dem SEM geeignete Instrumente zur Steuerung und Kontrolle. Die Bedarfserhebungen seien nachvollziehbar und die Vergabeverfahren würden transparent dokumentiert.
EFK wünscht sich Aussensicht bei Prüfteams
Verbesserungspotenzial sieht die EFK bei der Zusammensetzung der Teams, die die Qualität der Leistungserbringer in den Bundesasylzentren überprüfen. Die Finanzkontrolle empfiehlt, Externe beizuziehen, um eine Aussensicht zu fördern.
Zudem rät die EFK dem SEM zu prüfen, ob bei künftigen Ausschreibungen von Sicherheitsleistungen Subunternehmen zuzulassen seien. Dies, um in Krisensituationen schnell reagieren zu können. Bei den Betreuungsdienstleistungen sei das schon der Fall.
Hintergrund sind Engpässe im vergangenen Jahr, als externe Leistungserbringer aufgrund des erhöhten Bedarfs an ihre Grenzen gekommen waren. 2022 wurden in der Schweiz 24'511 Asylgesuche eingereicht – knapp 9600 Gesuche oder 64 Prozent mehr als im Vorjahr.
Armasuisse beugt der Korruption ausreichend vor
Nichts zu beanstanden hatte die EFK auch bei einer Prüfung ausgewählter Beschaffungen durch Armasuisse. Das Bundesamt für Rüstung hat im vergangenen Jahr 9,3 Milliarden Franken ausgegeben, gegenüber 2,3 Milliarden Franken im Jahr 2021. Die Prüfer attestierten Armasuisse, dabei ausreichende Vorkehrungen für die Korruptionsprävention zu treffen.
Zwar verfüge Armasuisse über kein eigens geschaffenes System zur guten Geschäftsführung. Es seien aber eine Vielzahl von Unterlagen und Vorschriften vorhanden, die während des Beschaffungsprozesses einzuhalten sind und eingehalten werden.
Armasuisse sei sich der Verantwortung bei Korruptionsprävention und -bekämpfung bewusst und unternehme über die Vorgaben des Bundes hinaus systematische Anstrengungen dagegen. Wünschenswert wäre gemäss EFK allerdings eine regelmässige Aktualisierung der Unbedenklichkeitserklärung sowie eine stichprobenartige Kontrolle der Selbstdeklaration von Interessenverbindungen und Nebenbeschäftigungen.