Mieten Mieterverband geht auf die Barrikaden gegen neue Mietrechtsrevision

lt, sda

10.4.2024 - 12:37

Anfangsmieten sollen nur noch angefochten werden können, wenn zusätzlich zur Wohnungsnot oder einer erheblichen Erhöhung des Mietzinses eine persönliche oder familiäre Notlage besteht, durch die sich die Mieterschaft zum Vertragsabschluss gezwungen sah. (Archivbild)
Anfangsmieten sollen nur noch angefochten werden können, wenn zusätzlich zur Wohnungsnot oder einer erheblichen Erhöhung des Mietzinses eine persönliche oder familiäre Notlage besteht, durch die sich die Mieterschaft zum Vertragsabschluss gezwungen sah. (Archivbild)
Keystone

Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) setzt sich zur Wehr gegen einen weiteren Vorschlag der Hauseigentümer zur Revision des Mietrechts. Die Anpassungen würden die Rechte der Mietenden massiv schwächen. Die Vermieter hingegen argumentieren mit besserer Transparenz.

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Neu sollen Anfangsmietzinse nur noch angefochten werden können, wenn eine Notlage besteht. Ausserdem sollen für die Festlegung der quartierüblichen Mietzinse nur noch drei Vergleichsobjekte vorgelegt werden müssen. Die Vernehmlassungsfrist zu zwei parlamentarischen Initiativen lief am Mittwoch ab.

Nach Ansicht der Hauseigentümer würden die Vorlagen dazu führen, dass überhöhte Mietzinsen transparenter gemacht würden. Ausserdem werde damit klargestellt, in welchen Fällen ein Anfangsmietzins kostenlos angefochten werden werden könnte.

Der Mieterverband (MV) hingegen kritisiert, dass es für Mietende massiv schwieriger würde, sich gegen ungerechtfertigte Mietzinse zu wehren. Er befürchtet, dass Vermieter künftig die teuersten Wohnungen auf dem Markt als Vergleichswohnungen auswählen könnten.