Extremismus Schuldsprüche und Landesverweise für Mitglieder der An'Nur-Moschee 

sda/tjb

23.10.2018

Das Bezirksgericht Winterthur spricht acht von zehn Mitgliedern der An'Nur-Moschee schuldig. Für das Gericht ist erwiesen, dass sie zwei andere Moschee-Besucher im November 2016 bedroht haben.

Das Bezirksgericht Winterthur hat acht der zehn beschuldigten Mitglieder der ehemaligen An'Nur-Moschee verurteilt: Unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung verhängte es bedingte Freiheitsstrafen oder Geldstrafen zwischen 6 und 18 Monaten. Zwei der Angeklagten werden zudem des Landes verwiesen – der einistige Imam der inzwischen geschlossenen Moschee gehört aber nicht dazu.

«Spitzel» verprügelt und bedroht

Das Gericht blieb damit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, welche teilbedingte Strafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren gefordert hatte. Es folgte aber weitgehend deren Darstellung der Vorgänge: So blieb für das Gericht unbestritten, dass es im November 2016 in der umstrittenen Moschee im Winterthurer Stadtteil Hegi zu einem Angriff gekommen war.



Acht junge Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren sowie der 52-jähriger Imam und ein 47-jähriger An'Nur-Präsident verprügelten und bedrohten demnach zwei Männer, die in ihren Augen «Spitzel» waren. Sie waren überzeugt, dass die «Verräter» einem Journalisten Film- und Fotoaufnahmen aus der An'Nur-Moschee verkauft hatten.

Das Winterthurer Bezirksgericht sieht die Schuld von acht der Angeklagten als erwiesen an.
Das Winterthurer Bezirksgericht sieht die Schuld von acht der Angeklagten als erwiesen an.

Laut dem vorsitzenden Richter hat die Chronologie der Abläufe in der Moschee dank vorhandenen Chat-Protokollen, Aussagen der Beteiligten und Anrufaufzeichnungen der Polizei minuten-, teilweise sekundengenau nachgezeichnet werden können.

Weiterzug möglich

Die Beschuldigten und deren Verteidiger hatten anfangs Oktober am mehrtägigen Prozess vorgebracht, dass es in der Moschee zu keinem Angriff gekommen sei. Sie hätten die beiden «Spitzel» bloss zur Rede stellen wollen. Vereinzelte Beschuldigte gaben an, sie zumindest angespuckt und beleidigt zu haben. Zu Gewalt sei es aber nicht gekommen. Staatsanwaltschaft und Medien hätten die Vorfälle aufgebauscht, um Stimmung gegen Muslime zu machen.

Die Verteidiger hatten denn auch Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Vor dem Winterthurer Bezirksgericht hatten acht der zehn Beschuldigten damit keinen Erfolg. Sie können das erstinstanzliche Urteil nun vor Zürcher Obergericht ziehen.

Zurück zur Startseite