Verwahrt Mörder von Marie wehrt sich gegen Verlegung nach Thorberg

Gil Bieler

14.8.2019

Die Haftanstalt Thorberg im Kanton Bern. 
Die Haftanstalt Thorberg im Kanton Bern. 
Bild: Keystone

Der verwahrte Mörder von Marie hat Beschwerde gegen seine Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Thorberg im Kanton Bern eingelegt. Dies geht aus einer Verfügung des Bundesgerichts hervor. 

Der zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Mörder, der zusätzlich ordentlich verwahrt wurde, befand sich seit Ende September 2018 im Gefängnis Croisée im Kanton Waadt. Das Amt für Strafvollzug verfügte im Juni seine Verlegung nach Thorberg im Kanton Bern. Dort sollte er sechs Monate verbringen.

Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung des Bundesgerichts hervor geht, sollte der Verurteilte bis zum materiellen Entscheid im Gefängnis Croisée bleiben. Das Amt für Strafvollzug hatte den Mörder aber bereits verlegt, als sie von der entsprechenden Verfügung des Bundesgerichts Kenntnis nahm. Die Lausanner Richter haben nun entschieden, dass der Mörder bis zu ihrem definitiven Entscheid in Thorberg bleiben soll.

Der Verurteilte hatte 2013 die 19-jährige Marie in einen Wald bei Châtonnaye FR entführt, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Das Kantonsgericht Waadt verurteilte den Mann im September 2018 wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Entführung, sexueller Nötigung und weiterer Delikte.

Verfügung 6B_860/2019 vom 12.08.2019

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