Jurafrage Moutier-Abstimmung von 2017 ist ungültig

SDA

5.11.2018 - 11:00

Briefkasten mit Berner Wappen und Moutier-Aufkleber: Das letzte Wort im Streit um die Abstimmung vom 18. Juni 2017 ist noch nicht gesprochen.
Briefkasten mit Berner Wappen und Moutier-Aufkleber: Das letzte Wort im Streit um die Abstimmung vom 18. Juni 2017 ist noch nicht gesprochen.
Source: Keystone

Moutier kann doch nicht vom Kanton Bern in den Kanton Jura wechseln – jedenfalls bis auf Weiteres. Die Abstimmung von 2017 wird annulliert.

Die Abstimmung von Juni 2017 über den Kantonswechsel Moutiers vom Kanton Bern zum Kanton Jura ist ungültig. Das hat die Regierungsstatthalterin des Berner Juras entschieden.

Statthalterin Stéphanie Niederhauser hiess damit mehrere Abstimmungsbeschwerden gut. In einer Mitteilung vom Montag begründet Niederhauser ihren Entscheid in erster Linie mit dem Verhalten der Gemeinde Moutier und des Stadtpräsidenten von Moutier vor der Abstimmung vom 18. Juni 2017.

Die Behörden von Moutier hätten zwar durchaus das Recht, vor einer solchen Abstimmung Stellung zu beziehen. Doch habe eine Behörde verhältnismässig, objektiv und transparent zu sein. Im vorliegenden Fall könnten die Auftritte der lokalen Behörden aber gleichgesetzt werden mit unzulässiger Propaganda. Sie seien geeignet gewesen, die Meinung der Wählerschaft in die Irre zu führen.

Reaktion auf Abstimmungsbeschwerden

Dieser Punkt allein würde genügen, um die Abstimmung über den Wechsel von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura aufzuheben, sagt Niederhauser weiter. Denn das Bundesgericht habe kürzlich hohe Anforderungen an eine objektive, transparente und verhältnismässige Behördenkommunikation vor Abstimmungen formuliert.

Im Fall der kommunalen Abstimmung vom Juni 2017 kämen aber weitere Unregelmässigkeiten dazu. Niederhauser spricht von Abstimmungstourismus, fiktiven Wohnsitzen und «gravierenden Mängeln» in der Abstimmungsorganisation. Alles in allem könne sie deshalb nicht ausschliessen, dass ohne die erwähnten «gewichtigen Mängel» ein anderes Abstimmungsresultat herausgekommen wäre.

Mit ihrem Entscheid reagiert Statthalterin Niederhauser auf sieben Abstimmungsbeschwerden zum Urnengang von Juni 2017. Eine der Rügen – es geht um eine ähnliche Schrift auf Abstimmungszetteln – hat Niederhauser abgelehnt.

Vier Beschwerden schon vor Abstimmung

Die Stimmberechtigten von Moutier sprachen sich im Juni 2017 mit 137 Stimmen Unterschied für den Wechsel zum Kanton Jura aus.

Vier Abstimmungsbeschwerden waren schon vor dem Abstimmungssonntag eingereicht worden. Eine drehte sich um Polit-Propaganda an der Tagesschule, zwei weitere um Äusserungen des projurassischen Stadtpräsidenten Marcel Winistoerfer, eine Beschwerde befasste sich mit dem Stimmregister.

Drei weitere Beschwerden gingen nach dem Urnengang ein. Geltend gemacht wurden dabei eine unvollständige Kontrolle der Stimmrechtsausweise, die angebliche mehrfache Stimmabgabe durch eine einzelne Person sowie angebliche Unregelmässigkeiten bei der schriftlichen Stimmabgabe.

Schon vor dem Entscheid der bernjurassischen Statthalterin über die Beschwerden kündigten sowohl Proberner als auch Autonomisten an, den Entscheid der Statthalterin weiterzuziehen. Damit bleibt die künftige Kantonszugehörigkeit Moutiers weiter in der Schwebe.

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