Jurafrage Moutier sieht keine Hinweise für Abstimmungstourismus

SDA

16.9.2020 - 13:54

Die Gemeinde Moutier BE ist der Ansicht, dass ihr Stimmregister einwandfrei geführt wird, und übermittelte diese Antwort an die Berner Staatskanzlei.
Die Gemeinde Moutier BE ist der Ansicht, dass ihr Stimmregister einwandfrei geführt wird, und übermittelte diese Antwort an die Berner Staatskanzlei.
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Stadtbehörden von Moutier halten das Stimmregister ihrer Gemeinde für korrekt. Hinweise auf Abstimmungstourismus gebe es nicht, heisst es an die Adresse der Berner Staatskanzlei. 

Die Berner Staatskanzlei hatte im Vorfeld einer neuerlichen Abstimmung über einen Kantonswechsel von Moutier Auskunft über mehrere Dutzend Einträge im Stimmregister verlangt. Eine erste Abstimmung über einen Kantonswechsel von Moutier wurde wegen Unregelmässigkeiten annulliert. Einer der Gründe damals: Abstimmungstourismus.

Vor einer neuen Abstimmung musste die Gemeinde Moutier darum ihr Stimmregister kontrollieren lassen und bereinigen. Der Kanton Bern sprach von 151 Einträgen, die abgeklärt werden müssten.

Sechs Fälle hängig

Nun liegt die Antwort aus Moutier vor: «Es gibt keinen Abstimmungstourismus in Moutier», betonte am Mittwoch Valentin Zuberg, Gemeinderat und Delegierter für Jurafragen der Stadt. Von Abstimmungstourismus zu sprechen, sei komplett unbegründet.

Mehr als die Hälfte der 151 Fälle sind laut Zuber auf ein Problem der kantonalen Informatikplattform zurückzuführen. Dazu gehe es um 28 Studierende, die korrekt registriert seien, und 13 Personen in Heimen – auch sie korrekt registriert.

Nach Überprüfung der 151 Fälle bleiben laut Zuber deren sechs übrig, die vertieft geprüft werden müssen. Die Betroffenen seien aufgerufen worden, ihren Wohnsitz in Moutier zu rechtfertigen. Andernfalls würden sie aus dem Stimmregister gestrichen.

Der Kanton Bern wird bis zu einer neuen Abstimmung die Kontrolle des Stimmregisters aufrecht erhalten. Wann der Urnengang stattfinden soll, ist noch offen. Dies wird im Rahmen einer Tripartiten Konferenz unter der Leitung des Bundes bestimmt.

Wenn die Coronapandemie dies zulasse, könnte die Abstimmung «in der ersten Hälfte des Jahres 2021 stattfinden», sagte Valentin Zuber. Er schätzt, dass die Umsetzung von Sondermassnahmen für die Abstimmung innert etwa fünf Monaten auf die Beine gestellt werden könnte.

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