Jahrelang galt die falsche Regel Gemeinde fällte geschützte Bäume rechtswidrig

Sven Ziegler

12.3.2026

Die Gemeinde fällte die Bäume, obwohl sie dafür nicht zuständig war. (Symbolbild)
Die Gemeinde fällte die Bäume, obwohl sie dafür nicht zuständig war. (Symbolbild)
IMAGO/Chempic

In Münchenbuchsee BE hat der Gemeinderat über Jahre hinweg das Fällen geschützter Bäume bewilligt – obwohl er dafür gar nicht zuständig war. Erst kürzlich stellte sich heraus, dass die Praxis gegen kantonales Recht verstösst.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • In Münchenbuchsee BE bewilligte der Gemeinderat jahrelang das Fällen geschützter Bäume.
  • Laut kantonalem Gesetz hätte dafür das Regierungsstatthalteramt zuständig sein müssen.
  • Die Gemeinde hat ihre Praxis inzwischen angepasst – Konsequenzen drohen ihr nicht.

In der Berner Gemeinde Münchenbuchsee wurden geschützte Bäume über Jahre hinweg mit einer rechtlich fragwürdigen Praxis gefällt. Wie der «Bund» berichtet, bewilligte der Gemeinderat solche Fällungen, obwohl er laut kantonalem Naturschutzgesetz gar nicht dafür zuständig ist.

Der Fall wurde bekannt, nachdem ein Leser die Redaktion auf die Praxis aufmerksam gemacht hatte.

Auslöser für die Diskussion ist eine Sommerlinde am Lindenweg, die im Jahr 2022 gefällt wurde. Damals hatte der Gemeinderat entschieden, dass der Baum wegen Krankheit und Pilzbefall entfernt werden dürfe. Grundlage für den Entscheid war ein Gutachten eines Baumpflegespezialisten.

Doch bei der Bewilligung stützte sich die Gemeinde auf das kommunale Baureglement von 1993 – und genau dort liegt das Problem.

Zuständig wäre der Kanton gewesen

Gemäss kantonalem Naturschutzgesetz liegt die Kompetenz für solche Bewilligungen nicht bei der Gemeinde, sondern beim Regierungsstatthalteramt. Zudem müssen entsprechende Gesuche öffentlich publiziert werden.

Die Gemeinde Münchenbuchsee hatte diese Zuständigkeit jedoch jahrelang selbst wahrgenommen. Gemeindepräsident Manfred Waibel (SVP) erklärt gegenüber der Zeitung, man sei sich dieses Problems nicht bewusst gewesen. Die Gemeinde habe sich auf das vom Kanton genehmigte Baureglement verlassen. «Inzwischen haben wir unsere Praxis geändert», sagt Waibel.

Keine Konsequenzen für die Gemeinde

Obwohl die Bewilligungen formal nicht korrekt waren, hat der Fall keine aufsichtsrechtlichen Folgen.

Laut Gemeinde wurde das Problem mit dem Regierungsstatthalteramt besprochen. Dieses habe berücksichtigt, dass die Gemeinde die Verfahren sorgfältig durchgeführt und jeweils Fachgutachten eingeholt habe. Zudem geht die Behörde davon aus, dass sie die Gesuche wohl ähnlich entschieden hätte. Damit gilt der Fall aus Sicht der Aufsicht als erledigt.

Die Gemeinde Münchenbuchsee verfügt über rund 720 geschützte Objekte, darunter mehr als 170 Bäume der höchsten Schutzkategorie.

In den letzten zehn Jahren wurden laut Gemeinde rund 40 geschützte Bäume mit Bewilligung gefällt. Gründe waren meist Krankheiten, Sicherheitsrisiken oder Bauprojekte. In solchen Fällen müssen in der Regel Ersatzpflanzungen innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Baumfällungen sorgen oft für Streit

Das Fällen alter Bäume sorgt in Gemeinden regelmässig für emotionale Debatten. Gegner argumentieren häufig, dass alte Bäume mit Pflege erhalten werden könnten und einen deutlich höheren ökologischen Wert hätten als junge Ersatzpflanzen.

Gleichzeitig können kranke oder beschädigte Bäume ein Sicherheitsrisiko darstellen – etwa wenn sie an Strassen oder Gebäuden stehen.

In Münchenbuchsee ist die rechtliche Frage nun geklärt. Künftig werden entsprechende Bewilligungen nach kantonalem Recht abgewickelt.


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