Zoll-Deal mit den USAMuss die Schweiz Chlorhühner und Cybertrucks zulassen?
Stefan Michel
16.11.2025
Beim Wort genommen verpflichtet der neuste Zoll-Deal die Schweiz, den Tesla Cybertruck so wie er ist, auch in der Schweiz zuzulassen.
Bild:Keystone
Der provisorische Zoll-Deal verlangt der Schweiz einiges ab. So soll sie den Import von Produkten erlauben, die aktuell in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die umstrittensten Produkte in einer Übersicht.
Stefan Michel
16.11.2025, 19:57
17.11.2025, 05:41
Stefan Michel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der vorläufige Zoll-Deal des Bundesrats mit der US-Regierung sieht vor, dass die Schweiz einige umstrittene Produkte zulassen muss.
Hormonbehandeltes Rindfleisch und chemisch behandeltes Chicken sollen in die Schweiz importiert werden können.
Der Tesla Cybertruck könnte als Folge der Vereinbarung in der Schweiz zugelassen werden, was aktuell nicht der Fall ist.
Zudem verspricht die Schweiz keine Digitalsteuer für Tech-Konzerne einzuführen, obwohl mit der Netflix-Steuer bereits eine gilt.
Der Zoll-Deal, mit dem Bundesrat Parmelin triumphiert hat, ist eigentlich nur eine Absichtserklärung. «Dieses Dokument stellt kein rechtsverbindliches Instrument dar, das Rechte oder Pflichten nach internationalem Recht begründet oder beeinflusst», lautet der letzte Satz des vom Weissen Haus veröffentlichten Dokuments in deutscher Übersetzung.
Doch auch wenn dieses Dokument nicht die endgültige Vereinbarung darstellt, wird es die Schweiz schwer haben, von den gemachten Versprechen zurückzutreten. Tut sie es doch, kann die US-Regierung ihre Zölle umgehend wieder erhöhen.
Besonders zu reden geben die Zugeständnisse an die US-Wirtschaft, namentlich Produkte, die die Schweiz künftig zulassen muss sowie Regulierungen, die sie nicht einführen darf.
In der Schweiz dürfte künftig mehr US-Beef in den Verkaufsregalen liegen. In der Absichtserklärung steht, dass die Schweiz Rindfleisch zollfrei importieren müsse. Der «Schweizer Bauer» schreibt, dies beziehe sich auf eine Menge von 500 Tonnen. Rindfleisch aus den USA ist auch deshalb umstritten, weil im Gegensatz zur Schweiz dort die Mästung mithilfe von Hormonpräparaten erlaubt ist.
Auch Bisonfleisch soll die Schweiz importieren, 1000 Tonnen davon zollfrei, wie die Bauernzeitung erfahren hat. Der Präsident des Bauernverbands, Nationalrat Markus Ritter (Mitte/SG) befürchtet deshalb Probleme für Schweizer Produzenten. Diese müssten möglicherweise finanziell unterstützt werden, um konkurrenzfähig zu bleiben, erklärt der dem «Blick».
Ob die Erhöhung der Import-Kontingente für US-Beef und Bison die von Trump gewünschte Wirkung haben, hängt letztlich auch davon ab, ob die Menschen in der Schweiz dieses Fleisch kaufen. Zum Vergleich: die 500 Tonnen US-Beef entsprechen rund einem halben Prozent des jährlichen Rindfleischkonsums in der Schweiz.
Das Chlorhuhn ist eines der Sinnbilder für US-Produkte, die in der Schweiz Ängste auslösen. In den USA ist es erlaubt, Geflügelfleisch nach dem Schlachten mit Chlorgas zu besprühen oder in ein Chlorbad zu tauchen, um Keime wie Salmonellen abzutöten. 1500 Tonnen US-Chicken soll die Schweiz künftig zollfrei einführen. Das entspricht etwas mehr als 1 Prozent des jährlichen Konsums von Pouletfleisch in der Schweiz.
In der Schweiz ist dies wie auch in der EU verboten. Pouletfleisch darf nicht chemisch behandelt werden. Gleich zwei Motionen wollten verhindern, dass der Bundesrat das Importverbot aufheben kann. Dieser lehnte beide ab. Das Verbot gelte, daran sei nicht zu rütteln. Gleichzeitig lässt Wirtschaftsminister Parmelin mehrfach durchblicken, dass er auch chemisch behandeltes Geflügelfleisch aus den USA zulassen will.
Das öffentliche National Public Radio zitiert eine auf Geflügel spezialisierte Mikrobiologin, die sagt, weniger als 5 Prozent der Betriebe würden noch Chlor verwenden. Stattdessen würde das Hühnerfleisch mit organischen Säuren desinfiziert; oft mit einer Mischung aus Essig und Wasserstoffperoxid.
Auch hier würden letztlich die Konsument*innen entscheiden, wie stark sich chemisch behandeltes Pouletfleisch in der Schweiz verbreitet.
Produkte, die in den USA zugelassen sind, sollen auch in der Schweiz verkauft werden dürfen. Dies ist besonders in Bezug auf Autos von Interesse. So brauchen manche US-Modelle technische Anpassungen, bevor sie in der Schweiz zugelassen werden können. Das trifft etwa auf den Tesla Cybertruck zu.
Mit dem unverbindlichen Versprechen, nun amerikanische Autos in der Schweiz pauschal zuzulassen, wachsen die Befürchtungen, Cybertrucks könnten demnächst in der Schweiz zum Strassenbild gehören. Die NGO Umverkehr verlangt deshalb bereits mit einer Petition, dass das Verbot des als Sicherheitsrisiko für Fussgänger*innen geltenden Cybertruck und weiterer «Monster SUV» bestehen bleibe.
Die Frage stellt sich auch hier, wie gross der Schweizer Markt für den martialischen Cybertruck und die überdimensionierten SUV mit ihrem enormen Benzinverbrauch ist.
Die vorläufige Vereinbarung verlangt von der Schweiz auch, dass sie keine Digitalsteuer einführe, die Konzerne wie Google, Facebook oder Amazon bezahlen müssten. Ein solches Versprechen hat der Bundesrat der Administration Trump schon in der frühen Phase der Zoll-Diskussion gegeben.
Zugleich gilt in der Schweiz mit der Netlix-Steuer bereits eine Digitalsteuer. Ob diese im Rahmen der definitiven Verhandlungen bestehen bleibt, hängt wesentlich von der Kompromissbereitschaft der amerikanischen Seite ab.
Bei der Besteuerung von Gewinnen von international tätigen Digitalkonzernen will sich die Schweiz mit den OECD-Staaten abstimmen, wie der Bundesrat schon vor einem Jahr bekannt gegeben hat. Wegen der Besteuerung der grossen Tech-Konzerne liegt Trump auch mit der EU im Streit. Ebenso heftig bekämpft er jegliche Regulierung von digitalen Inhalten, wobei es den EU-Staaten um die Eindämmung von gezielter Falschinformation und Hassrede geht. Für die aktuelle US-Regierung würde dies die Meinungsäusserungsfreiheit verletzen.
Definitiver Zoll-Deal: Die Schweiz muss Trump gefallen
Was immer die Schweiz den USA in den definitiven Verhandlungen zusichert, damit ihre Exportprodukte nur mit 15 statt 39 Prozent verzollt werden, muss hierzulande legal beschlossen oder sogar gesetzgeberisch verankert werden.
Trump kümmern die legalen und demokratischen Prozesse in seinem eigenen Land wenig, wenn sie ihm in Weg stehen. Deshalb ist nicht anzunehmen, dass er für jene in der Schweiz grösseren Respekt hegt. Erscheinen ihm die Schweizer Zugeständnisse in ihrer endgültigen Form als zu gering, wird er wieder an der Zollschraube drehen. Möglicherweise auch dann, wenn sich die Handelsbilanz zwischen den beiden Ländern nicht so entwickelt, wie der Präsident es wünscht.
Die Handels-Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA sollen im ersten Quartal 2026 abgeschlossen werden. Es wird also schon bald wieder spannend für die Schweizer Unternehmen.
Parmelin zu Zollverhandlungen: «Wir können uns nicht zurücklehnen»
Die Schweiz sicherte den USA 200 Milliarden Investitionen durch die Privatwirtschaft zu. Keinerlei Zugeständnisse machten die Diplomaten in Fragen der aussenpolitischen Souveränität.