«Muss kurz unterbrechen»: so verkündete SRF den Evakuationsbefehl für Blatten VS
Wegen akuter Felssturzgefahr musste Radio SRF am Montagmorgen sein Programm unterbrechen. Der Moderator verlas live die dringliche Evakuationsmeldung für das Walliser Dorf Blatten im Lötschental – ein seltener, aber gesetzlich geregelter Ausnahmefall
19.05.2025
Wegen akuter Felssturzgefahr musste Radio SRF am Montagmorgen, dem 19. Mai, sein Programm unterbrechen. Der Moderator verlas live die dringliche Evakuationsmeldung für das Walliser Dorf Blatten im Lötschental – ein seltener, aber gesetzlich geregelter Ausnahmefall.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Radio SRF musste am Montagmorgen das Programm unterbrechen.
- Blatten VS wurde wegen Felssturzgefahr sofort evakuiert.
- Solche Warnmeldungen müssen vom Radio direkt vorgelesen werden. Im Notfall wird sogar die Sendung unterbrochen.
Mitten in einer Diskussion über Wanderwege und den Klimawandel musste ein Moderator von Radio SRF am Montagmorgen die Sendung unterbrechen. Eine dringliche Warnmeldung war ins Studio eingetroffen. Die Bevölkerung des Walliser Dorfs Blatten im Lötschental sollte sofort evakuiert werden – mit Ausnahme der Ortsteile Wyssenried und Eisten. Grund: akute Gefahr durch einen möglichen Felssturz oder Erdrutsch.
Der Moderator Adrian Küpfer verlas die Warnung live auf SRF 1: «Jetzt habe ich noch eine wichtige Meldung reingekriegt, die ich an dieser Stelle schnell vorlesen möchte. Und zwar betrifft es die Gemeinde Blatten VS.» Offenbar selbst überrascht von der Dringlichkeit, unterbrach er sich kurz:
«Ich muss mich schnell einlesen, bevor ich da etwas vorlese, was ich nicht vorlesen muss.»
Dann trug er um 10:38 Uhr die vollständige Mitteilung vor: «Der Kanton Wallis meldet für das Gebiet Blatten Lötschental – ausser Wyssenried und Eisten: Gesamtevakuation des Dorfes Blatten ausser Wyssenried und Eisten. Im betroffenen Gebiet muss mit einem Felssturz / Erdrutsch gerechnet werden. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die folgenden Verhaltensanweisungen zu befolgen. Befolgen Sie die Anweisungen der Notfalldienste und Behörden.» Es folgte Musik, danach wurde die Mitteilung zweimal wiederholt.
Bei Radio SRF 3 dauerte es länger
Grund für die Hektik war nicht bloss der Inhalt, sondern auch die Tatsache, dass SRF zur Verbreitung solcher «dringlichen polizeilichen Bekanntmachungen» verpflichtet ist. Wenn eine Warnmeldung der Behörden als «verbreitungspflichtig» eingestuft wird – etwa über das System Alertswiss –, muss das Radioprogramm sofort unterbrochen werden. Die Moderator*innen dürfen den Text nicht redaktionell verändern. Die Verantwortung liegt bei der Behörde, in diesem Fall beim Kanton Wallis.
Bei SRF 3 wurde die Sendung zwei Minuten später unterbrochen. Auch das gehört zum System: Die verschiedenen Radiostationen reagieren, sobald sie die Meldung erhalten, spätestens aber nach wenigen Minuten. Die SRG ist gesetzlich verpflichtet, solche Bekanntmachungen zu verbreiten.
Verbreitungspflichtige Meldungen sind ein zentraler Pfeiler im Schweizer Bevölkerungsschutz. In Erinnerung geblieben sind etwa die behördlichen Durchsagen während der Corona-Pandemie. Grundsätzlich darf laut Gesetz zwar niemand von SRF verlangen, bestimmte Inhalte oder Informationen zu verbreiten – doch bei dringlichen polizeilichen Bekanntmachungen oder behördlichen Warnungen wird diese Unabhängigkeit aufgehoben.
Die Evakuationsmeldung für Blatten wurde am 19. Mai 2025 um 10:19 Uhr über Alertswiss veröffentlicht. Kurz darauf verbreitete auch die Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Warnung über ihre Kanäle. Um 10:32 Uhr wurde sie offiziell als verbreitungspflichtige Meldung eingestuft – damit war klar: Sie musste im Radio vorgelesen und mehrmals wiederholt werden, unabhängig vom laufenden Programm.
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