Brutale Racheaktion im Thurgau Mutter und Tochter quälen Rivalin zwei Stunden lang

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13.10.2025 - 17:27

Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld hat zwei Frauen zu Geldstrafen verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld hat zwei Frauen zu Geldstrafen verurteilt.
Staatsanwaltschaft Frauenfeld

Mutter und Tochter glaubten, die Affäre des Ehemanns gefunden zu haben – und wollten Vergeltung. Die brutale Aktion im Kanton Thurgau hat nun juristische Folgen.

Dominik Müller

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  • Ein Mutter-Tochter-Gespann wurde im Kanton Thurgau wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt.
  • Sie sollen eine Frau attackiert haben, weil sie diese einer Affäre mit dem Ehemann der Mutter verdächtigten.
  • Das Opfer wurde unter anderem mit einem Messer verletzt, am Kopf entstellt und zu belastenden Unterschriften gezwungen.

Vor zwei Jahren kam es im Bezirk Frauenfeld zu einem Vorfall, der nun rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Zwei Frauen – Mutter und Tochter – wurden per Strafbefehl wegen einfacher «Körperverletzung (mit gefährlichem Tatmittel)» und Nötigung verurteilt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Demnach haben die Frauen eine weitere Frau verdächtigt, eine Affäre mit dem Ehemann der Mutter zu haben. Daraufhin suchte das Mutter-Tochter-Gespann die vermeintliche Nebenbuhlerin in deren Zuhause auf. Dort wurde die Frau während zwei Stunden beschimpft, geschlagen, bedroht und mit einem Messer oberflächlich verletzt.

Zudem schneiden Mutter und Tochter die langen Haare ihres Opfers ab und schlagen mit der Schere zu. Dabei filmen sie die Frau immer wieder und drohen, die Aufnahmen auf Facebook zu veröffentlichen.

Zu Geldstrafe verurteilt

Zudem wird die Frau gezwungen, drei Schreiben zu unterzeichnen, mit denen sie die Verantwortung für die Scheidung der Mutter und ihres Ehemanns übernimmt.

Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld hat nun die Tochter zu einer bedingten Geldstrafe von 16’000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Hinzu kommen eine Busse sowie Verfahrenskosten in der Höhe von rund 5000 Franken. Die Mutter erhält eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken. Die Busse und Verfahrenskosten betragen knapp 2900 Franken. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.