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Sanija Ameti muss vor Gericht – das steht in der Anklageschrift
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Nach Schüssen auf Jesus-Bild

Sanija Ameti muss vor Gericht – das steht in der Anklageschrift

Operation-Libero-Chefin Sanija Ameti hat mit einem Post auf Instagram Empörung ausgelöst. Sie schoss auf Bilder von Maria und Jesus. Den Post hat sie mittlerweile gelöscht.

Operation-Libero-Chefin Sanija Ameti hat mit einem Post auf Instagram Empörung ausgelöst. Sie schoss auf Bilder von Maria und Jesus. Den Post hat sie mittlerweile gelöscht.

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Sanija Ameti muss sich wegen ihrer umstrittenen Schussaktion auf ein religiöses Bild vor Gericht verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Störung der Glaubensfreiheit erhoben.

Petar Marjanović

Petar Marjanović

21.07.2025, 10:16•21.07.2025, 12:37

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Sanija Ameti muss sich vor Gericht verantworten.
  • Die ehemalige GLP-Politikerin muss wegen Schüssen auf ein Jesus-Bild vor Gericht.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige GLP-Politikerin Sanija Ameti erhoben. Auslöser ist eine Aktion vom September 2023, bei der Ameti Schüsse auf ein Katalogbild des christlichen Gemäldes «Madonna mit Kind und dem Erzengel Michael» abgab.

Wie «20 Minuten» zuerst berichtete, wird Ameti nun wegen Störung der Glaubensfreiheit gemäss Artikel 261 des Strafgesetzbuchs angeklagt. 

Dieser Artikel sieht eine Bestrafung für Personen vor, die öffentlich und in herabwürdigender Weise den Glauben anderer verspotten oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehren.

Das steht in der Anklageschrift

Die damalige GLP-Politikerin führte die sogenannte «Schiessübung» in einem Veranstaltungssaal im Untergeschoss ihrer Wohnliegenschaft durch – laut Anklage zwischen 21 und 24 Uhr. Als Tatwaffe verwendete sie eine Druckluft-Matchpistole des Typs «Walther LPM-1», Kaliber 4,5 mm.

Sanija Ameti wird angeklagt.

Sanija Ameti wird angeklagt.

ZVG

Als Zielscheibe diente ihr eine DIN-A3-Seite aus dem Auktionskatalog «KOLLERview» (Ausgabe 03/2024), auf der das rund 650 Jahre alte Gemälde von Tommaso del Mazza abgedruckt war. Ameti feuerte aus etwa zehn Metern rund 20 Schüsse auf das Bild – gezielt auf die Köpfe der Jungfrau Maria und des Jesuskindes.

Dabei liess sie sich fotografieren, bearbeitete das Bild auf ihrem Handy mit dem Text «abschalten» und veröffentlichte es zusammen mit einer Nahaufnahme der Einschusslöcher auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil.

Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu wörtlich:

«Die öffentliche Inszenierung ihrer Schiessübung durch das Posten der Bilder, bei welcher die Köpfe und Gesichter der zentralsten Figuren des Christentums als passende Ziele dienten, um hierbei ‹abschalten› zu können, stellte gegenüber gläubigen Christen nach deren Durchschnittsempfinden objektiv eine unnötig herabsetzende und verletzende Missachtung und ein Lächerlich-machen ihres Glaubens dar; verbunden mit einer potentiellen Gefährdung des Religionsfriedens. Dies nahm die Beschuldigte im Wissen um den Inhalt ihres Posts mit dessen bewusster Veröffentlichung auf Instagram zumindest in Kauf.»

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken. Die Geldstrafe soll bedingt vollzogen werden, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse drohen 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Zusätzlich verlangt die Anklage die Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von 1500 Franken.

Verbreitet wurde die Anklageschrift von jenen Gruppierungen, die Ameti unsprünglich angezeigt hatten: Junge SVP und «Massvoll». Anfragen an Ameti blieben zunächst unbeantwortet.

Ameti politisert seither parteilos

Ameti zog nach dem Vorfall politische Konsequenzen und trat Anfang 2024 aus der Grünliberalen Partei aus. Im Zürcher Stadtparlament politisiert sie seither als Parteilose. Zum laufenden Verfahren hat sie sich bisher nicht öffentlich geäussert.

Artikel 261 des Strafgesetzbuchs schützt die Glaubens- und Kultusfreiheit. Für eine Verurteilung ist entscheidend, ob eine Handlung öffentlich erfolgt und als besonders verletzend – «in gemeiner Weise» – gilt. Das kann etwa durch aggressive Gesten, Beschimpfungen oder gezielte Provokationen erfüllt sein.

Laut Bundesgericht ist dabei nicht massgeblich, ob tatsächlich jemand in seinen religiösen Gefühlen verletzt wurde, sondern ob die Handlung nach dem Empfinden gläubiger Menschen eine klare Geringschätzung ihres Glaubens ausdrückt. Ob das im Fall Ameti zutrifft, muss nun ein Gericht klären. Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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