Beschwerden über Lärm und VerkehrDiese Zürcher Gemeinde will Airbnb in Wohngebieten verbieten
ai-scrape
17.6.2025 - 12:36
In Dättlikon soll es bald nicht mehr erlaubt sein, in Wohnzonen Wohnungen auf Airbnb zu vermieten.
Symbolbild: Google Street View
Eine Gemeinde im Kanton Zürich plant, Airbnb in Wohngebieten zu verbieten, um Lärm und Verkehr zu reduzieren. Der Kanton ist jedoch unsicher, ob dies rechtlich zulässig ist.
Dättlikon will als erste Zürcher Gemeinde die Vermietung über Airbnb in Wohnzonen komplett verbieten – wegen Beschwerden über Lärm und Partys. Das berichtet der «Tages-Anzeiger».
Die Baudirektion des Kantons Zürich zweifelt an der rechtlichen Grundlage, muss die neue Regelung aber noch offiziell prüfen.
Auch andere Städte wie Zürich, Luzern oder Genf regulieren Kurzzeitvermietungen – meist wegen Wohnungsknappheit.
Dättlikon ZH, plant als erste Gemeinde im Kanton, Airbnb in ihren Wohnzonen vollständig zu verbieten. Das berichtet der «Tages-Anzeiger».
Auslöser waren Beschwerden über Lärm und Verkehr. Laut Gemeindeschreiber Karl Dürsteler gab es Fälle, in denen Vermieter ihre Unterkünfte als Party- und Eventlocations nutzten.
Die rund 800-Seelen-Gemeinde passte die Bau- und Zonenordnung (BZO) an. Dabei wurde die Nutzung von Wohnzonen so konkretisiert, dass Angebote wie Airbnb und Bed and Breakfast offiziell als Beherbergungsbetriebe eingestuft werden – und damit in diesen Zonen weiterhin unzulässig sind. Mitte Mai stimmte die Bevölkerung dem mit 200 zu 54 Stimmen zu.
Rechtliche Bedenken des Kantons
Die Zürcher Baudirektion äussert laut dem «Tages-Anzeiger» jedoch Zweifel an der rechtlichen Grundlage für ein solches Verbot. Sprecher Claudio Jörg betonte jedoch, dass die Raumplanung die Frage noch nie eingehend geprüft hat.
Die Baudirektion muss die neue Bau- und Zonenordnung genehmigen, was in der Regel innerhalb von drei Monaten geschieht. Sollte die Baudirektion das Verbot ablehnen, könnte Dättlikon vor dem Baurekursgericht Einspruch erheben.
Auch andere Schweizer Städte und Gemeinden haben Massnahmen gegen Airbnb ergriffen, jedoch meist aus Gründen der Wohnungsnot. In Zürich läuft derzeit eine Initiative, die Kurzzeitvermietung auf 90 Tage pro Jahr zu begrenzen. Vergleichbare Regelungen existieren bereits im Tessin, in Genf und Luzern.
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