Streit unter Nachbarn: Die KESB muss sich manchmal um Angelegenheiten kümmern, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört. (Symbolbild)
Stefan Armenti, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Solothurn, sagt zu «Bluewin», dass es tatsächlich vorkomme, dass bei der KESB Meldungen eingehen, die im Zusammenhang mit einem belasteten Mietverhältnis erstattet werden.
«Kinderlärm wie er in den besten Familien vorkommt, ist sicherlich kein Anlass, bei der KESB eine Gefährdungsmeldung einzureichen», sagt Armeti.
«Die Meldenden gehen zum Teil irrtümlicherweise davon aus, dass die KESB auch die Aufgabe hat, sie vor «störenden» Nachbarn zu schützen», sagt Thomas Büchler, Präsident der KESB Thun.
Nachbarn rufen KESB wegen zu lauten Kindern
Streit unter Nachbarn: Die KESB muss sich manchmal um Angelegenheiten kümmern, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört. (Symbolbild)
Stefan Armenti, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Solothurn, sagt zu «Bluewin», dass es tatsächlich vorkomme, dass bei der KESB Meldungen eingehen, die im Zusammenhang mit einem belasteten Mietverhältnis erstattet werden.
«Kinderlärm wie er in den besten Familien vorkommt, ist sicherlich kein Anlass, bei der KESB eine Gefährdungsmeldung einzureichen», sagt Armeti.
«Die Meldenden gehen zum Teil irrtümlicherweise davon aus, dass die KESB auch die Aufgabe hat, sie vor «störenden» Nachbarn zu schützen», sagt Thomas Büchler, Präsident der KESB Thun.
Immer wieder kommt es in der Schweiz vor, dass die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde wegen Mietstreitigkeiten gerufen wird. Das kann auf die meldende Person zurückfallen.
«Ich habe wahnsinnig lärmige Nachbarn», schreibt eine Userin eines Schweizer Rechtberatungsforums auf Facebook in einem Post. Laut ihr würden die lärmenden Kinder zudem am Wochenende manchmal nicht vor die Tür gelassen. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB sei informiert, aber: «Passiert ist nichts. Was kann ich noch machen?»
Die Reaktionen der Internetcommunity haben nicht lange auf sich warten lassen – eine tönt so: «Kinder haben das Recht, Kinder zu sein und auch mal laut zu sein», schreibt eine Vierfachmutter. Sie zeigt wenig Verständnis für das Vorgehen der Fragestellerin, die KESB herbeizuziehen. «Wissen Sie eigentlich, was Sie dieser Familie antun?»
Harscher drückt es ein anderer User aus: «KESB einschalten? Wie kann man nur so dumm sein?»
Auch andere Benutzer werfen der Fragestellerin den «Missbrauch» der Behörde vor.
Kein Verfahren
Stefan Armenti, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Solothurn, sagt zu «Bluewin», dass es tatsächlich vorkomme, dass bei der KESB Meldungen eingehen, die im Zusammenhang mit einem belasteten Mietverhältnis erstattet werden.
«Regelmässig zeigt bereits eine erste Durchsicht der Meldung, dass eine Mietstreitigkeit im Vordergrund steht und nicht eine allfällige Schutzbedürftigkeit einer betroffenen Person», so Armenti. In einem solchen Fall eröffne die KESB kein Verfahren.
Physisch oder psychische Misshandlung
«Kinderlärm wie er in den besten Familien vorkommt, ist sicherlich kein Anlass, bei der KESB eine Gefährdungsmeldung einzureichen», so Armeti weiter. Dies sei lediglich dann angezeigt, wenn der Melder die Befürchtung habe, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte.
«Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kinderlärm darauf schliessen lässt, dass das Kind physisch oder psychisch misshandelt wird.»
Den Eingang von Meldungen wegen Mietstreitigkeiten könne naturgemäss nicht verhindert werden. «Wir verweisen die Meldungserstatter in solchen Fällen auf die mietrechtlichen Behelfe gemäss Schweizerischem Obligationenrecht», sagt Armeti. Dort sind beispielsweise Regelungen betreffend Mietzinsreduktion festgehalten.
Thomas Büchler, Präsident der KESB Thun, bestätigt ebenfalls Fälle, bei denen es bei genauerem Hinschauen nicht um Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzes, sondern um miet- oder nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten ging. Er sagt aber, dass nicht immer von einem Missbrauch der KESB durch die Meldungserstatter gesprochen werden könne.
«Viel mehr gründen solche Meldungen in der Regel auf falschen Erwartungshaltungen der meldenden Personen gegenüber der KESB. Die Meldenden gehen zum Teil irrtümlicherweise davon aus, dass die KESB auch die Aufgabe hat, sie vor ‹störenden› Nachbarn zu schützen.»
Aktive Öffentlichkeitsarbeit
Neben einer Meldung wegen Kinderlärm könne es auch vorkommen, dass sich Personen bei der KESB meldeten, weil ihr Nachbar sich ihnen gegenüber beleidigend äussere und sie sich vom Nachbarn bedroht fühlten. «Sie erwarten dann, dass die KESB interveniert», sagt Büchler.
Um die Bevölkerung für die Aufgaben, Möglichkeiten, aber auch Grenzen der KESB zu sensibilisieren und aufzuklären, setzt man im Kanton Bern, aber auch in anderen Regionen etwa auf aktive Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, niederschwellige Auskunft oder auf die Vernetzung mit Fachverbänden.
Rechnung droht
Yvo Biderbost, Leiter Rechtsdienst der KESB Stadt Zürich, sagt, dass den Personen, die sich wegen übermässigem Lärm meldeten, nicht immer voreilig Böswilligkeit unterstellt werden könne.
«Eine Anzeige an die KESB aus Sorge um ein Kind ist richtig, und die entsprechende Zivilcourage sollte die Bevölkerung im Interesse gefährdeter Kinder haben.» Auch wenn sich später möglicherweise herausstelle, dass die Kinder in besten Händen seien.
«Eine Anzeige aus Motiven der Rache oder wegen Mietstreitigkeit ist bei uns sehr selten. Dafür gibt es auch einfachere und vor allem wirksamere Mittel», sagt Biderbost. Dennoch: «War die Anzeige geradezu mutwillig oder missbräuchlich, kann es im Extremfall zu einer Rechnungsstellung an den Anzeigeerstatter kommen.»
Schwierige Abgrenzung
Dario Colangelo, Vizepräsident Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern, sagt ebenfalls, dass Fälle betreffend lärmender Kinder sowohl für die meldenden Personen und die KESB nicht immer eindeutig zuzuordnen seien.
Es sei von Relevanz, ob sich eine Partei «einfach» gestört fühle oder ob von einer Familie wiederholt «Lärm» ausgehe, etwa im Sinne von stundenlangem Weinen im Nachgang einer lautstarken Streitigkeit, manchmal inklusive Gewalt.
«So würde Grund zur Sorge um das Wohl der Kinder bestehen, was ein Einschreiten der KESB rechtfertigen würde. Diese Abgrenzung kann in der Praxis schwierig sein», sagt Colangelo.
Patrick Fassbind, Präsident und Amtsleiter der KESB Basel-Stadt, erlebt es ähnlich. Meldungen würden bei der KESB Basel-Stadt meist eingehen, weil Menschen sich um andere Menschen Sorgen machten.
«Sorgen sind zwar nicht immer berechtigt, die Meldungen basieren aber trotzdem auf Mitmenschlichkeit und nicht auf bösem Willen, Denunziantentum oder im Hinblick auf die Erlangung von persönlichen Vorteilen.»
Das sind die zwölf verrücktesten Pflanzen der Welt
Das sind die verrücktesten Pflanzen der Welt
Tödliches Gift: Der Wunderbaum (Ricinus communis) gilt mit seinen Früchten als giftigste Pflanze auf der Erde. Das Endosperm der Samen ist stark giftig, da es das toxische Eiweiss Rizin enthält. Rizin ist eines der potentesten natürlich vorkommenden Gifte überhaupt. Der Tod tritt unbehandelt durch Kreislaufversagen etwa 48 Stunden nach der Vergiftung ein. Der Wunderbaum ist in Ost- und Westafrika beheimatet, wird
Gross, grösser, am grössten: Der Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum) im Westen der USA ist das massivste beziehungsweise voluminöseste bekannte Lebewesen der Welt. Der immergrüne Baum kann bis zu 95 Meter hoch und einen Stammdurchmesser von 17 Meter haben.
Kletternder Parasit: Mit einem Durchmesser von über einem Meter bildet die Riesenrafflesie (Rafflesia amoldi) die grösste Einzelblüte. Allerdings existiert die gigantische Blüte der Kletterpflanze nur wenige Tage, dann zerfällt das rote, nach Aas riechende Organ. Zurück bleibt ein Haufen schwarzen Schleims.
Blüte mit Heizung: Naht die Blütezeit, macht die Titanwurz eine erstaunliche Verwandlung durch: Bis zu zehn Zentimeter am Tag schiesst ihr gigantischer Blütenstand nach oben. Und um Insekten für die Befruchtung anzulocken, verströmt das Fortpflanzungsorgan einen Aasgeruch und heizt sich auf 36 Grad Celsius auf.
Königin der Anden: Die Riesenbromelie (Puya raimondii) ist die weltweit grösste Bromelie, mit mehr als zehn Metern Höhe. Sie hat auch eine der grössten Blütenstände aller Pflanzen und ist eine vom Aussterben bedrohte Art, die in den Anden in Peru und Bolivien beheimatet ist.
Ganz schön alt: Der Riesen-Eukalyptus (Eucalyptus regnans) wächst als immergrüner Baum, der ein Alter von etwa 400 Jahren erreichen kann. An bevorzugten Standorten kann er Wuchshöhen von 65 Metern in 50 Jahren erreichen. Er gilt als der höchste Laubbaum der Welt, möglicherweise sogar als der höchste Baum überhaupt. Bei einem 1872 gefällten Exemplar wurden 132 Meter an Höhe gemessen.
Königlich stark: De Riesenseerose Victoria ist wohl eine der eindrucksvollsten Pflanzen auf dem blauen Planeten überhaupt. Mit bis zu drei Metern hat sie den grössten Blattdurchmesser. 1840 entdeckt vom Botaniker Richard Schomburgh, wurde sie benannt nach Queen Victoria. Viele Botanische Gärten bauten in der Folge eigene Victoria Häuser.
Gefiederte Blätter: Die Raphia-Palme ist vorwiegend im tropischen Afrika beheimatet. Ihre Blätter gelten mit bis zu 25 Meter Länge als die grössten im Pflanzenreich. Sie sind nicht nur sehr gross, sondern auch gefiedert und bleiben nach dem Absterben an der Pflanze.
Schweres Früchten: Der Jackfruchtbaum (Artocarpus heterophyllus) ist in Indien beheimatet. Er bekommt, wenn man von Zuchterfolgen wie Riesenkürbisse und dergleichen einmal absieht, die schwersten Früchte. Sie können mehr als 30 Kilogramm wiegen.
Über 4000 Jahre alt: Im Patriarch Grove in den White Mountains in Kalifornien stehen 17 Exemplare der Langlebigen Kiefer (Pinus longaeva), die über 4000 Jahre alt sind. Ein Baum, dessen Alter von 4700 Jahren durch Auszählung der Jahresringe in einem kleinen Bohrkern bestimmt wurde, trägt den Namen «Methuselah». (Archivbild)
Fast 10'000 Jahre alt: Über die älteste individuellen Lebewesen wird, je nach Definition, gestritten. Aber eine Pflanze ist es auf jeden Fall: Eine Gemeine Fichte (Picea abies) in Schweden, deren Stamm viel jünger ist, konkurriert mit den Langlebigen Kiefern. Sie geht aus Wurzelwerk hervor, das seit etwa 9600 Jahren existieren soll.
Affen-Gesicht: Wer die Dracula simia ansieht, wundert sich wahrscheinlich nicht, warum sie den Beinamen Affen-Orchidee trägt. Viel Fantasie um das Gesicht eines Primaten zu erkennen, braucht es nicht. Die Pflanze wächst in 300 bis 600 Meter Höhe in Peru und Ecuador und duftet nach Orange.
Klein, aber hübsch: Die Wurzellose Zwergwasserlinse (Wolffia arrhiza) gilt als kleinste Blütenpflanze über- überhaupt. Ihre Blüten sind für das menschliche Auge unsichtbar. Der Pflanzenkörper selbst ist maximal 1,5 Millimeter lang. Und übrigens: Sie ist als Aronstabgewächs mit der Titanwurz recht eng verwandt.
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