Streit unter Mietern Nachbarn rufen KESB wegen zu lauter Kinder

Von Jennifer Furer

9.3.2020

Immer wieder kommt es in der Schweiz vor, dass die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde wegen Mietstreitigkeiten gerufen wird. Das kann auf die meldende Person zurückfallen.

«Ich habe wahnsinnig lärmige Nachbarn», schreibt eine Userin eines Schweizer Rechtberatungsforums auf Facebook in einem Post. Laut ihr würden die lärmenden Kinder zudem am Wochenende manchmal nicht vor die Tür gelassen. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB sei informiert, aber: «Passiert ist nichts. Was kann ich noch machen?»

Die Reaktionen der Internetcommunity haben nicht lange auf sich warten lassen – eine tönt so: «Kinder haben das Recht, Kinder zu sein und auch mal laut zu sein», schreibt eine Vierfachmutter. Sie zeigt wenig Verständnis für das Vorgehen der Fragestellerin, die KESB herbeizuziehen. «Wissen Sie eigentlich, was Sie dieser Familie antun?»

Harscher drückt es ein anderer User aus: «KESB einschalten? Wie kann man nur so dumm sein?»

Auch andere Benutzer werfen der Fragestellerin den «Missbrauch» der Behörde vor.

Kein Verfahren

Stefan Armenti, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Solothurn, sagt zu «Bluewin», dass es tatsächlich vorkomme, dass bei der KESB Meldungen eingehen, die im Zusammenhang mit einem belasteten Mietverhältnis erstattet werden.

«Regelmässig zeigt bereits eine erste Durchsicht der Meldung, dass eine Mietstreitigkeit im Vordergrund steht und nicht eine allfällige Schutzbedürftigkeit einer betroffenen Person», so Armenti. In einem solchen Fall eröffne die KESB kein Verfahren.

Physisch oder psychische Misshandlung

«Kinderlärm wie er in den besten Familien vorkommt, ist sicherlich kein Anlass, bei der KESB eine Gefährdungsmeldung einzureichen», so Armeti weiter. Dies sei lediglich dann angezeigt, wenn der Melder die Befürchtung habe, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte.

«Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kinderlärm darauf schliessen lässt, dass das Kind physisch oder psychisch misshandelt wird.»

Den Eingang von Meldungen wegen Mietstreitigkeiten könne naturgemäss nicht verhindert werden. «Wir verweisen die Meldungserstatter in solchen Fällen auf die mietrechtlichen Behelfe gemäss Schweizerischem Obligationenrecht», sagt Armeti. Dort sind beispielsweise Regelungen betreffend Mietzinsreduktion festgehalten.



Thomas Büchler, Präsident der KESB Thun, bestätigt ebenfalls Fälle, bei denen es bei genauerem Hinschauen nicht um Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzes, sondern um miet- oder nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten ging. Er sagt aber, dass nicht immer von einem Missbrauch der KESB durch die Meldungserstatter gesprochen werden könne.

«Viel mehr gründen solche Meldungen in der Regel auf falschen Erwartungshaltungen der meldenden Personen gegenüber der KESB. Die Meldenden gehen zum Teil irrtümlicherweise davon aus, dass die KESB auch die Aufgabe hat, sie vor ‹störenden› Nachbarn zu schützen.»

Aktive Öffentlichkeitsarbeit

Neben einer Meldung wegen Kinderlärm könne es auch vorkommen, dass sich Personen bei der KESB meldeten, weil ihr Nachbar sich ihnen gegenüber beleidigend äussere und sie sich vom Nachbarn bedroht fühlten. «Sie erwarten dann, dass die KESB interveniert», sagt Büchler.



Um die Bevölkerung für die Aufgaben, Möglichkeiten, aber auch Grenzen der KESB zu sensibilisieren und aufzuklären, setzt man im Kanton Bern, aber auch in anderen Regionen etwa auf aktive Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, niederschwellige Auskunft oder auf die  Vernetzung mit Fachverbänden.

Rechnung droht

Yvo Biderbost, Leiter Rechtsdienst der KESB Stadt Zürich, sagt, dass den Personen, die sich wegen übermässigem Lärm meldeten, nicht immer voreilig Böswilligkeit unterstellt werden könne.

«Eine Anzeige an die KESB aus Sorge um ein Kind ist richtig, und die entsprechende Zivilcourage sollte die Bevölkerung im Interesse gefährdeter Kinder haben.» Auch wenn sich später möglicherweise herausstelle, dass die Kinder in besten Händen seien.

«Eine Anzeige aus Motiven der Rache oder wegen Mietstreitigkeit ist bei uns sehr selten. Dafür gibt es auch einfachere und vor allem wirksamere Mittel», sagt Biderbost. Dennoch: «War die Anzeige geradezu mutwillig oder missbräuchlich, kann es im Extremfall zu einer Rechnungsstellung an den Anzeigeerstatter kommen.»

Schwierige Abgrenzung

Dario Colangelo, Vizepräsident Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern, sagt ebenfalls, dass Fälle betreffend lärmender Kinder sowohl für die meldenden Personen und die KESB nicht immer eindeutig zuzuordnen seien.



Es sei von Relevanz, ob sich eine Partei «einfach» gestört fühle oder ob von einer Familie wiederholt «Lärm» ausgehe, etwa im Sinne von stundenlangem Weinen im Nachgang einer lautstarken Streitigkeit, manchmal inklusive Gewalt.

«So würde Grund zur Sorge um das Wohl der Kinder bestehen, was ein Einschreiten der KESB rechtfertigen würde. Diese Abgrenzung kann in der Praxis schwierig sein», sagt Colangelo.

Patrick Fassbind, Präsident und Amtsleiter der KESB Basel-Stadt, erlebt es ähnlich. Meldungen würden bei der KESB Basel-Stadt meist eingehen, weil Menschen sich um andere Menschen Sorgen machten.

«Sorgen sind zwar nicht immer berechtigt, die Meldungen basieren aber trotzdem auf Mitmenschlichkeit und nicht auf bösem Willen, Denunziantentum oder im Hinblick auf die Erlangung von persönlichen Vorteilen.»

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