Bundesverwaltung Nationalrat fordert gesetzliche Regeln für Telearbeit

sda/toko

1.3.2021 - 18:57

Angestellte der Bundesverwaltung sollen das Recht haben, ihre Arbeit ausserhalb des Büros zu erledigen. Das will der Nationalrat.
Angestellte der Bundesverwaltung sollen das Recht haben, ihre Arbeit ausserhalb des Büros zu erledigen. Das will der Nationalrat.
Keystone (Themenbild)

In der Bundesverwaltung sollen einheitliche Bestimmungen zur sogenannten Telearbeit gelten, und jede Angestellte und jeder Angestellte soll das Recht haben, ausserhalb seines Büros zu arbeiten. Das fordert der Nationalrat.

Er unterstützte am Montag mit 139 zu 50 Stimmen eine Motion von Marco Romano (CVP/TI). Die geforderten Bestimmungen sollen es Bundesangestellten erlauben, Telearbeit zu nutzen, soweit es mit der Ausübung ihrer Funktion vereinbar ist. Ob ausserhalb der Büros gearbeitet werden darf, solle nicht von Vorgesetzten abhängen.

Die Bundesverwaltung müsse eine Vorbildrolle übernehmen, sagte Romano im Rat, und es müssten überall dieselben Regeln gelten. Telearbeit sei in den vergangenen Jahren beliebter geworden und werde auch zunehmend genutzt.

Er verspricht sich von der einheitlichen Regeln eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weniger Emissionen durch Verkehr und weniger Auslagen für die Einrichtung von Verwaltungsarbeitsplätzen. Dieses Geld könnte für Informatikinfrastruktur eingesetzt werden.



Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden. Der zuständige Finanzminister Ueli Maurer sagte, in Spitzenzeiten während der Lockdowns hätten bis zu 55'000 Mitarbeitende beim Bund von zu Hause aus gearbeitet. Die ersten Erfahrungen mit dem Homeoffice würden in den weiteren Arbeiten berücksichtigt, versicherte er.

Die SVP-Fraktion stellte sich gegen die Motion. Ein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten sei abzulehnen, und Telearbeit sei aufgrund der geltenden Bestimmungen bereits möglich, sagte Lars Guggisberg (BE). Auch ohne gesetzlichen Zwang nehme mobiles Arbeiten stark zu.

Die Motion geht nun an den Ständerat.

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