KonzernverantwortungParlament einigt sich auf schwächeren Gegenvorschlag
SDA/gbi
8.6.2020
Das Parlament einigt sich nach langem Tauziehen doch noch auf einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative: Der Nationalrat schwenkt auf die weniger weit gehenden Variante des Ständerats ein.
Die Konzernverantwortungsinitiative kommt voraussichtlich mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Der Nationalrat hat am Montag mit 99 zu 91 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz für einen Gegenvorschlag unterstützt. Vom Ständerat wird ein Ja erwartet.
Die Zustimmung des Ständerates dürfte bloss Formsache sein, denn die Einigungskonferenz hatte in ihrem Antrag des Konzept aus der kleinen Kammer übernommen. Der Nationalrat schwenkte nun mit auf diesen indirekten Gegenvorschlag ein.
Nein von SP und Grünen
Nichts vom Vorschlag wissen wollten in der grossen Kammer SP und Grüne. Die Fraktionen von SVP, FDP, Mitte und GLP unterstützten zwar offiziell den Gegenvorschlag des Ständerates, doch gab es namentlich bei der SVP und der GLP etliche abweichende Stimmen.
Knapp drei Jahre lang hatten National- und Ständerat über den indirekten Gegenvorschlag zu der Volksinitiative debattiert, ohne Einigung. Umstritten war, ob für Konzerne in der Schweiz und deren Tochterfirmen zusätzliche Haftungsregeln eingeführt werden sollten.
In den Debatten standen sich die zwei Konzepte der beiden Kammern gegenüber: Jenes des Ständerates, das der Nationalrat nun übernommen hat, enthält keine neuen Haftungsregelungen, aber Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen.
Verbindliche Sorgfaltsprüfung
Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.
Denn das unterlegene Konzept des Nationalrats hätte neue Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen und deren Töchter gebracht, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es sei denn, sie weisen nach, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben oder ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen nicht haben beeinflussen können.
Der Nationalrat war der Konzernverantwortungsinitiative weit entgegengekommen. Die Initianten und Initiantinnen hatten denn auch zugesichert, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte die Version des Nationalrates die Ratsdebatten überstehen. Dies ist nun nicht der Fall.
«Alibi-Gegenvorschlag»
Die im Oktober 2016 eingereichte Konzernverantwortungsinitiative empfehlen Parlament und Bundesrat zur Ablehnung. Sie fordert, dass globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht.
Herzstück der Initiative ist die Sorgfaltsprüfungspflicht, die neu eingeführt werden soll. Kommt ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nach, soll er auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben.
Den noch zur Diskussion stehenden indirekten Gegenvorschlag bezeichnete das Initiativkomitee als «Alibi-Gegenvorschlag». Hinter der Initiative steht eine breite Koalition aus mittlerweile 120 Hilfswerken, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen, genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden, wie die Initianten schreiben.