Der Nationalrat will Konsumenten besser schützen vor Verträgen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern. Im Auge hat er beispielsweise Fitnesscenter, Zeitschriften-Abos oder Anbieter von Virenschutz-Programmen.
Bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert, sollen die Konsumentinnen und Konsumenten benachrichtigt werden. Der Nationalrat will das Obligationenrecht entsprechend ergänzen. Die Vorlage dazu nahm er am Donnerstag mit 124 gegen 65 Stimmen an. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP- und der FDP-Fraktion.
SVP und FDP hätten gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollen und kritisierten sie als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Konsumenten sollten als mündige Menschen angesehen werden und nicht «als vor sich selbst zu schützende Wesen», forderte Christa Markwalder (FDP/BE).
Pirmin Schwander (SVP/SZ) sah auch Vorteile in der automatischen Verlängerung eines Vertrages, wenn man nicht an die Verlängerung denke. Die Mehrheit sah hingegen vergessene Kündigungsfristen als Nachtteil an, wegen unerwünschter Kosten. Der Antrag für Nichteintreten wurde mit 106 zu 70 Stimmen abgelehnt.
Nur bei erster Verlängerung
Umstritten war, ob über die Erneuerung nur das erste Mal oder vor jeder Vertragsverlängerung informiert werden muss, wie dies die von Beat Flach (GLP/AG) angeführte Minderheit wollte. Es sei für Kunden schwer zu verstehen, wenn die erste Verlängerung angekündigt werde und eine spätere aber nicht mehr, argumentierte Flach.
Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) entgegnete, dass eine Informationspflicht für die erste Verlängerung genüge. «Das ist das geringere Übel.» Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) sagte, die Kommissionsmehrheit habe einen Mittelweg gewählt, im Sinn des Konsumentenschutzes. Der Rat entschied sich mit 101 zu 86 Stimmen für den Kompromissvorschlag.
Der Nationalrat will die neuen Bestimmungen nicht auf Verträge anwenden, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Obligationenrecht in Kraft getreten sind. Er lehnte einen Minderheitsantrag mit 122 zu 65 Stimmen ab. Die Rückwirkung hätten sich SP und Grüne gewünscht.
Lange Vorgeschichte
Die Ergänzung des Obligationenrechts hat eine lange Vorgeschichte. Den Anstoss gab 2013 der damalige Genfer Nationalrat Mauro Poggia (MCG) mit einer parlamentarischen Initiative. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das aber ab.
Deshalb steht nun eine Gesetzesänderung zur Debatte. Diese sieht vor, dass Konsumenten vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden muss. In der Nachricht soll ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.
Der Bundesrat ist gegen die Anpassung des Obligationenrechts – auch er hatte den Nichteintretensantrag unterstützt. Er hält eine solche Informationspflicht für die Anbieterfirmen für unverhältnismässig. Es gebe bereits Korrekturmechanismen, und auf überraschende, ungewöhnliche Klauseln müssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.
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