Coronavirus – Schweiz Nationalrat hält an Ausweitung des Härtefallprogramms fest

gg, sda

11.3.2021 - 12:46

Der Nationalrat möchte Betriebe, die in der Corona-Krise behördlich geschlossen wurden, mit einer neuen Härtefallregel unterstützen.
Der Nationalrat möchte Betriebe, die in der Corona-Krise behördlich geschlossen wurden, mit einer neuen Härtefallregel unterstützen.
Keystone

Die Diskussionen um den Umfang des Corona-Härtefallprogramms gehen in die nächste Runde. Nach je zwei Beratungen haben sich die Räte in zahlreichen Punkten noch nicht einigen können. Es geht um mehrere Milliarden Franken an Hilfsgeldern.

gg, sda

An der denkwürdigen und historisch langen Beratung vom Montagabend hatte der Nationalrat die Härtefallhilfen gegenüber der Version des Ständerats um fast 10 Milliarden Franken aufgestockt. Der Ständerat erhörte dann am Mittwoch die Warnrufe von Finanzminister Ueli Maurer, den «Ausgabenrausch» des Nationalrats zu stoppen – und liess beim Covid-19-Gesetz in zahlreichen Punkten die Vorsicht walten.

Am Donnerstag war nun wieder der Nationalrat am Zug. Er machte einen Schritt auf den Ständerat zu, zeigte sich aber weiterhin grosszügiger als der Schwesterrat – zum Unmut von Finanzminister Maurer.

Erweiterte Definition von Härtefällen

Konkret will der Nationalrat die Definition von Härtefällen ausdehnen. Ein Härtefall liegt laut Nationalrat vor, wenn der Umsatzeinbruch in der Corona-Krise mehr als 30 Prozent beträgt. Dieser Entscheid fiel mit 111 zu 78 Stimmen.

In der ersten Runde wollte die grosse Kammer diese Schwelle auf 25 Prozent senken. Weil der Ständerat weiterhin einen Umsatzeinbruch von 40 Prozent im Gesetz verankern will, schlägt der Nationalrat nun einen Kompromiss vor.

Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent ist demnach auch der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen. Der Ständerat will die Definition eines Härtefalls dagegen nur auf der Vermögens- und Kapitalsituation abstellen. Der Vorschlag des Nationalrats hat laut Maurer Mehrkosten von rund 2 Milliarden Franken zur Folge.

Topf für geschlossene Betriebe

Der Nationalrat möchte – ebenfalls im Gegensatz zum Ständerat -, dass behördlich geschlossene Betriebe auch anders entschädigt werden können. Die grosse Kammer sieht vor, dass beispielsweise Restaurants À-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes in der gleichen Jahresperiode in den Jahren 2018 und 2019 beziehen können.

Dieser Entscheid fiel mit 111 zu 82 Stimmen bei einer Enthaltung. Laut Finanzminister Maurer hätte «diese weitere Plattform» Kostenfolgen von 800 Millionen Franken bis 4,3 Milliarden Franken. Diese Regelung stehe zudem in Widerspruch zur eigentlichen Härtefallklausel.

Eingelenkt hat der Nationalrat bei den Vorgaben für neu gegründete Unternehmen. Nur Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden, sollen Härtefallhilfe beantragen können. Der Nationalrat wollte dieses Datum zunächst streichen, was Mehrausgaben von rund 220 Millionen Franken bedeutet hätte.

Maurer warnt vor weiteren Forderungen

Nicht einig sind sich die Räte ausserdem über die Härtefallvorschriften für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken. Der Ständerat möchte bei ausgezahlten Hilfsgeldern die Firmen verpflichten, auch eigene Gelder einzusetzen. Der Nationalrat möchte diesen Passus streichen.

Noch keine Lösung gefunden wurde auch bei den Modalitäten einer allfälligen Rückzahlung und einer Obergrenze der À-fonds-perdu-Beiträge. Der Ständerat wird sich am kommenden Montag erneut mit dieser und den weiteren Differenzen befassen.

Finanzminister Maurer warnte im Hinblick auf die dritte Beratungsrunde den Nationalrat davor, die Vorlage zu überladen. «Wenn Sie Ihre Linie weiterverfolgen, werden weitere Folgeforderungen in Milliardenhöhe kommen.» Wenn begonnen werde, alles abzugelten, würden Türen geöffnet, die nur schwer wieder zu schliessen seien.