Immunität Nationalrat Molina droht Strafverfolgung wegen Demonstrationsbesuch

su, sda

11.5.2022 - 16:44

SP-Nationalrat Fabian Molina droht eine Strafverfolgung wegen seines Besuchs an einer unbewilligten Demonstration. Für die zuständige Nationalratskommission ist sein Handeln nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. (Archivbild)
SP-Nationalrat Fabian Molina droht eine Strafverfolgung wegen seines Besuchs an einer unbewilligten Demonstration. Für die zuständige Nationalratskommission ist sein Handeln nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. (Archivbild)
Keystone

Dem Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina könnte bald eine Strafverfolgung wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung in Zürich drohen. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat entschieden, dass er nicht durch die Immunität geschützt ist.

Konkret trat die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) nicht auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität ein, wie Kommissionspräsidentin Aline Trede (Grüne/BE) am Mittwoch vor den Medien in Bern ausführte. Der Entscheid fiel demnach mit 6 zu 2 Stimmen.

In den Augen der Mehrheit steht Molinas Teilnahme an der Kundgebung nicht mit dessen Funktion als Nationalrat in Verbindung. Deshalb geniesst er auch keinen parlamentarischen Schutz vor Strafverfolgung.

Folgt die Ständeratskommission diesem Entscheid, kann die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Molina ermitteln. Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen.

Daraufhin wurde Molina von Massnahmengegnern angezeigt. Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entscheidet voraussichtlich an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 30. Juni und 1. Juli über den Fall. Tritt auch sie nicht auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität ein, ist der Weg für die Strafverfolger definitiv frei.

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