Sommersession Nationalrat will die Härtefallregelung verlängern

sda/tgab

7.6.2021 - 21:17

Der Nationalrat hat in der Sommersession zugestimmt, die Härtefallregelung bis Ende 2021 zu verlängern.
Der Nationalrat hat in der Sommersession zugestimmt, die Härtefallregelung bis Ende 2021 zu verlängern.
Bild: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Nationalrat hat am Montag zwei Vorstössen zugestimmt, die verlangen, die Härtefallregelung bis Ende 2021 zu verlängern und sie gegebenenfalls auch zu erhöhen. Aus der SVP-Fraktion kamen Gegenstimmen.

Keystone-SDA, sda/tgab

Die Kommission für Wirtschaft Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte die beiden Motionen zu den Härtefall-Hilfen eingereicht. Die Härtefallregelung läuft Ende Juni dieses Jahres aus.

Die Probleme seien dann aber für viele Branchen und Unternehmen nicht gelöst, da die Covid-Krise nicht sofort überwunden werden könne, argumentierte die WAK-N. Deshalb solle die Massnahme verlängert werden.

Aus der SVP-Fraktion kamen ablehnende Stimmen. Der Bundesrat habe inzwischen die überfällige Öffnung der Gesellschaft und der Wirtschaft in die Wege geleitet. Die Debatte über die Verlängerung der Härtefallmassnahmen sei deshalb befremdend, schrieb Erich Hess (BE) im Ablehnungsantrag.

Der Bundesrat beantragte, die Motion anzunehmen. Der Nationalrat stimmte schliesslich der Verlängerung der Härtefall-Hilfen bis Ende des Jahres mit 159 zu 24 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK-N, dass die Härtefallhilfe in einem Punkt ausgeweitet wird. Die festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken solle überschritten werden können.

Auch gegen diese Motion wehrten sich einzelne SVP-Mitglieder. Auch der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Er wolle eine andere Lösung, sagte Finanzminister Ueli Maurer: Der Bundesrat wolle den Kantonen 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen, damit diese die Härtefälle entsprechend lösen könnten.

Eine Vernehmlassung bei den Kantonen laufe noch; die Verordnung solle noch im Juni in Kraft gesetzt werden. Die Motion sei daher nicht mehr nötig, sagte Maurer. Der Nationalrat hiess sie aber dennoch gut mit 178 zu 6 Stimmen.

Zwei gleichlautende Motionen wurde von der der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) im Ständerat eingereicht. Der Ständerat hat die Vorstösse noch nicht beraten.