Schlussabstimmung Nationalrat verwirft Änderungen im Sanktionsrecht

gg, sda

30.9.2022 - 09:16

Die Sanktionspolitik war immer wieder Thema bei Friedensdemonstrationen in der Schweiz - wie hier in Genf. Das Parlament will aber keine Änderungen im Sanktionsrecht vornehmen. (Archivbild)
Die Sanktionspolitik war immer wieder Thema bei Friedensdemonstrationen in der Schweiz - wie hier in Genf. Das Parlament will aber keine Änderungen im Sanktionsrecht vornehmen. (Archivbild)
Keystone

Das Schweizer Sanktionsrecht wird nicht geändert. Nachdem das Parlament eigenständige Sanktionen und damit einen Paradigmenwechsel abgelehnt hatte, hat der Nationalrat geringfügige Anpassungen abgelehnt.

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Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 118 zu 70 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Nein stimmten sowohl SP und Grüne als auch die SVP. Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Mit dem Nein des Nationalrats ist das Gesetz vom Tisch.

Bei der Beratung des Geschäfts hatte die Frage eines Paradigmenwechsels in der Schweizer Sanktionspolitik für heftige Diskussionen gesorgt. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass der Bundesrat gegen Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständige Sanktionen verhängen kann.

Der Nationalrat stimmt ueber eine Vorlage ab an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 20. September 2022, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Der Nationalrat stimmt ueber eine Vorlage ab an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 20. September 2022, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
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Der Ständerat lehnte eine solche Bestimmung ab. Erst am Donnerstag war die grosse Kammer auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt – gegen den Willen der Ratslinken.

Vertreter der SVP ihrerseits hatten während der Herbstsession mehrfach ihre Kritik an der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland bekräftigt. Sie forderten eine Rückkehr zur integralen Neutralität und stellten die Wirksamkeit von Sanktionen grundsätzlich infrage.