Kindesschutz Nationalrat will KESB-Meldung nur bei konkreten Hinweisen

SDA

28.11.2017 - 13:09

Kita-Mitarbeiterinnen sollen künftig verpflichtet sein, bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden zu informieren. Allerdings nur dann, wenn konkrete Hinweise vorliegen.

Der Nationalrat hat am Dienstag einer Ausweitung der Meldepflicht zugestimmt, diese aber abgeschwächt. Mit dem Ja hat er seine Meinung geändert: Letztes Jahr hatte er es abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Damals stimmten die SVP und die FDP geschlossen dagegen.

Nun haben sich die Befürworter mit 102 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen durchgesetzt. Für Eintreten stimmten die FDP-Vertreter Jacques Bourgeois (FR), Christoph Eymann (BS), Doris Fiala (ZH), Kurt Fluri (SO), Isabelle Moret (VD) und Laurent Wehrli (VD). Christa Markwalder (BE) und Regine Sauter (ZH) enthielten sich der Stimme.

Kleinkinder schützen

Aus Sicht der Ratsmehrheit kann mit den Gesetzesänderungen der Schutz der Kinder verbessert werden. Kommissionssprecherin Viola Amherd (CVP/VS) wies auf die steigende Zahl von Misshandlungen hin. Jährlich müssten über 1500 Kinder deswegen in Spitälern behandelt werden. Rund die Hälfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.

Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit - beispielsweise Lehrer und Sozialarbeiter - bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) informieren. Weil Kleinkinder selten mit Amtspersonen in Kontakt kommen, wird der Kreis nun erweitert. Meldepflichtig sind künftig alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben, also Kita-Mitarbeitende, Sporttrainer oder Musiklehrer.

Falscher Ansatz

Die Gegner stellten in Frage, dass der Schutz der Kinder so verbessert werden kann. Schon heute könnten alle Meldung erstatten, argumentierten sie. Eine Pflicht brauche es nicht. In vielen Fällen stelle sich der Verdacht zudem als falsch heraus.

KESB-Kritiker Pirmin Schwander (SVP/SZ) warnte vor einer Meldungsflut und rief dazu auf, nicht nur bei den Familien, sondern auch bei den Behörden hinzuschauen. Wegen unverhältnismässiger Meldungen und Interventionen würden ganze Familien traumatisiert, sagte er.

Rechtzeitig eingreifen

Die Befürworterinnen und Befürworter warfen Schwander vor, harte Strafen für Täter zu fordern, aber nichts dafür tun zu wollen, Taten zu verhindern. Die Gesetzesänderungen würden gewährleisten, dass die Behörden die Sache abklären und rechtzeitig eingreifen könnten, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS).

Jean Christophe Schwaab (SP/VD) wies darauf hin, dass mehrere Kantone gute Erfahrung mit der erweiterten Meldepflicht gemacht hätten. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, jeder Fall von Kindesmisshandlung sei ein Fall zu viel. Es sei offensichtlich, dass heute eine Lücke bestehe - und das ausgerechnet bei den Kleinkindern.

Nur bei konkreten Hinweisen

Der Rat folgte dieser Argumentation, schwächte die Vorlage aber ab: Meldungen sollen nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet ist. Diese Voraussetzung müsste auch dann erfüllt sein, wenn jemand freiwillig eine Meldung machen möchte. Mit 99 zu 96 stimmen setzten sich hier SVP und FDP durch.

Sommaruga warnte vergeblich, damit würden die Hürden für eine Meldung gegenüber heute erhöht. Es müssten sozusagen harte Fakten vorliegen - blaue Flecken oder ein gebrochener Arm, sagte sie. Um die Voraussetzung zu erfüllen, müsste zudem klar sein, dass diese auf eine Misshandlung zurückgingen und nicht auf einen Sturz.

Erst bei körperlichen Schäden?

Gerade bei sexueller Gewalt seien solche Voraussetzungen problematisch, gab Sommaruga zu bedenken. "Muss das Kind körperlich versehrt sein, dass man eine Meldung macht?", fragte sie. Wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheine, müsse das genügen, um genauer hinzuschauen.

Der Nationalrat wich auch in anderen Punkten von der Version des Ständerates ab. So soll die meldepflichtige Person anstelle der KESB die vorgesetzte Person informieren können. Anders als der Ständerat möchte der Nationalrat ferner den Kantonen die Möglichkeit offen lassen, weitergehende Meldepflichten gegenüber der KESB vorzusehen.

Regeln zum Berufsgeheimnis

Einig sind sich National- und Ständerat bei den Regeln für Ärztinnen, Psychologen und Anwälten. Untersteht eine Person dem Berufsgeheimnis, soll sie berechtigt sein, sich an die Kindesschutzbehörde zu wenden. Sie soll ausserdem der KESB bei der Abklärung des Sachverhalts helfen, wenn sie vom Berufsgeheimnis entbunden wurde. Für Anwälte soll jedoch das Berufsgeheimnis vorgehen.

Abgelehnt hat der Nationalrat eine Reihe von Anträgen Schwanders zu Massnahmen und Vorgehen der KESB im Allgemeinen. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 118 zu 72 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Diese geht nun zurück an den Ständerat.

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