Strafrecht Nationalrat will schärfere Strafen für Vergewaltiger

SDA/uri

11.6.2020

Blick aus einer Gefängniszelle in Gorgier, Kanton Neuenburg. (Archiv)
Blick aus einer Gefängniszelle in Gorgier, Kanton Neuenburg. (Archiv)
Bild: Keystone

Vergewaltiger sollen mindestens für drei Jahre ins Gefängnis. Das sieht eine parlamentarische Initiative vor, welcher der Nationalrat zugestimmt hat.

Vergewaltiger sollen immer eine unbedingte Strafe verbüssen müssen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat am Donnerstag einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die Mindeststrafe müsste auf drei Jahre angesetzt werden.

«Vergewaltigung ist eines der schlimmsten Verbrechen», sagte Andrea Geissbühler (SVP/BE) am Donnerstag im Nationalrat. Trotzdem müsse ein Grossteil der Täter – vorwiegend Erstvergewaltiger – nicht ins Gefängnis. Ein Drittel müsste zudem nur eine kurze Freiheitsstrafe absitzen. Das gehe nicht, eine Strafe müsse abschreckend wirken.

Mit einer parlamentarischen Initiative, die von alt Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) eingereicht worden war, soll dies geändert werden. Dafür müsste das Strafgesetzbuch angepasst werden.



Die vorberatende Rechtskommission hatte allerdings aus prozessualen Gründen empfohlen, der Initiative nicht Folge zu geben. In Zusammenhang mit der Strafrahmenharmonisierung werde eine separate Vorlage zum Sexualstrafrecht ausgearbeitet, begründete Sprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BL) die Mehrheitsmeinung.

Pirmin Schwander (SVP/SZ) warb aber für die Vorlage – man solle ein Zeichen setzen und das Anliegen aus dieser Vorlage herausgelöst behandeln. Der Rat stimmte ihm mit 77 zu 72 Stimmen zu.

Die zuständige Kommission des Ständerats wird sich als nächstes mit der Initiative befassen. Wenn sie zustimmt, muss eine der Rechtskommissionen einen Erlassentwurf erarbeiten. Wenn die Ständeratskommission sich dagegen stellt, muss noch der Ständerat darüber befinden. Sagt auch er Nein, ist das Anliegen vom Tisch.

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