Landwirte und Landwirtinnen, die ihren Nutztieren die Hörner belassen, sollen für ihren Aufwand entschädigt werden. Die zuständige Nationalratskommission beantragt ein Ja zu einer Motion aus dem Ständerat.
Keystone-SDA, su, sda
17.08.2022, 13:58
SDA
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) nahm die Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) mit 13 zu 8 Stimmen und bei 2 Enthaltungen an, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Mehrheit begrüsse einen moderaten Beitrag als Massnahme für mehr Tierwürde und als Entschädigung für die Halter.
Gemäss Motionstext soll der Beitrag für die Hörner über die Direktzahlungen entrichtet werden, als sogenannte Tierwohlbeiträge. Entsprechend soll der Zahlungsrahmen erhöht werden. Halterinnen und Halter sollen dafür entschädigt werden, dass sie ihre hörnertragenden Tiere nicht enthornen. Einen konkreten Betrag nannte Zanetti in der Motion nicht.
Der Bundesrat ist gegen das Anliegen. Er erinnert an die 2018 vom Stimmvolk abgelehnte Hornkuh-Initiative; dieses Nein sei zu respektieren. Der höhere Aufwand für das Halten von behornten Tieren könne – angesichts der Sympathien im Volk – mit höheren Produktepreisen aufgefangen werden.
Er gibt auch zu bedenken, dass viele horntragende Tiere angebunden gehalten würden. Damit hätten sie vor allem im Winter weniger Bewegungsfreiheit als hornlose Artgenossen in Laufställen. Ein «Hörnerfranken» würde den Anreiz mildern, von Anbindeställen auf Laufställe umzusteigen.
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