Das war der Nationale Trauertag
Bewegte Menschen, bewegende Worte und hoher Staatsbesuch aus Frankreich. Das war der Nationale Trauertag in Gedenken an die Opfer des Unglücks von Crans-Montana.
09.01.2026
Ein kürzlich in Kraft getretenes Gesetz im Wallis könnte die Gemeinde Crans-Montana von der Haftung für einen verheerenden Brand befreien.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Nur 86 Minuten vor dem Inferno in Crans-Montana ist der neue Artikel 37 des Walliser Baugesetzes wirksam geworden.
- Absatz 5 besagt, dass die Behörden nicht für Schäden haften, die durch Verstösse gegen die Bauvorschriften verursacht werden.
- Nun wird diskutiert, inwieweit der neue Paragraf die Gemeinde vor Schadensersatzansprüchen schützt.
Am Neujahrstag trat im Wallis ein neues Baugesetz in Kraft, das die Haftung der Behörden bei Verstössen von Bauherren einschränkt, berichtet der «Blick». Nur 86 Minuten später brach in der Inferno-Bar Le Constellation in Crans-Montana ein Feuer aus. Dieser zeitliche Zufall könnte der Gemeinde Millionen an Schadenersatzforderungen ersparen.
Der neue Artikel 37 des Walliser Baugesetzes besagt, dass die zuständige Behörde nicht für Schäden haftet, die Verstösse gegen Bauvorschriften verursachen. Rechtsanwalt Pascal Schmid erklärt dem «Blick», dass dieser Artikel auf den Brand anwendbar ist, da das Gesetz bereits in Kraft war, als der Schaden eintrat.
Dennoch ist die Situation komplex, da Gerichte möglicherweise die Aufsichtspflicht der Gemeinde unter altem Recht berücksichtigen könnten. Die Gemeinde Crans-Montana steht vor möglichen Millionenforderungen, da die Bar seit 2019 nicht mehr kontrolliert wurde. Gemeindepräsident Nicolas Féraud hat dafür keine Erklärung geliefert.
Gemeinde ist nicht aus dem Schneider
Anwalt Schmid betont, dass die Haftung der Gemeinde nicht einfach auf die Barbetreiber abgewälzt werden kann, da es sich um getrennte Haftungen handelt. Die Walliser Kantonsverfassung sieht vor, dass der Kanton und die Gemeinden für Schäden haften, die ihre Angestellten verursachen.
Schmid weist darauf hin, dass die Geschädigten aus finanziellen Gründen gegen die Gemeinde vorgehen könnten, da Pflichtverletzungen der Barbetreiber näher am Schaden liegen könnten. Die Aufsichtspflicht des Kantons über den Brandschutz in den Gemeinden wurde bisher zurückhaltend interpretiert.
Sicherheitsdirektor Stéphane Ganzer erklärte, dass der Kanton die Gemeinden auf deren Antrag hin unterstützt. Die NZZ berichtete, dass der Kanton nur Gemeinden beaufsichtige, die dies wünschen.
Viele offene Fragen
Sollten den Betreibern der Bar schwere Fehler nachgewiesen werden, könnte rechtlich nur ihr Verhalten als ursächlich betrachtet werden, was ihre alleinige Haftung bedeuten würde. Die Gerichte müssen klären, wie die Haftung letztlich verteilt wird.
Der Kanton Wallis betont, dass der neue Artikel 37 die Haftung der Behörden nicht generell aufhebt, sondern die primäre Verantwortung der Bauherrschaft betont.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt die Behörde haftbar. Die Walliser Staatsanwaltschaft wird die rechtlichen Fragen im laufenden Verfahren klären müssen.