Behörden zeigen keine GnadeSeniorin verliert Altersvorsorge – wegen 10 Zentimetern
Sven Ziegler
17.2.2026
Eine Schweizer Seniorin verliert ihr zusätzliches Einkommen. (Symbolbild)
KEYSTONE
Seit Jahrzehnten wurden die Studios vermietet – jetzt müssen sie zurückgebaut werden. Eine 65-jährige Rentnerin aus Neuenegg verliert zwei wichtige Einnahmequellen, weil ihre Wohnungen im Untergeschoss nicht bewilligungsfähig sind.
In Neuenegg im Kanton Bern verliert eine 65-jährige Rentnerin zwei vermietete Studiowohnungen, die seit den 1970er-Jahren bewohnt sind. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Räume im Untergeschoss baurechtlich nie korrekt bewilligt wurden und aus gesundheitlichen Gründen nicht als Wohnraum zulässig sind, wie der «Beobachter» schreibt. Die Deckenhöhe beträgt 2,30 Meter statt der vorgeschriebenen 2,40 Meter, zudem liegen die Fussböden unter der Erdoberfläche.
Die Frau hatte die Wohnungen 2003 von ihrem Vater geerbt. Seither vermietete sie die Ein- und Eineinhalbzimmerwohnungen für 650 beziehungsweise 750 Franken im Monat. Die Einnahmen ergänzten ihre AHV-Rente von 2000 Franken und ihre Pensionskasse von 800 Franken.
Auslöser der Überprüfung war laut dem Magazin ein Nachbarschaftsstreit innerhalb der Stockwerkeigentümerschaft. Ein Miteigentümer wollte auf einer Rasenfläche Parkplätze erstellen, wogegen sich die Rentnerin wehrte. In der Folge fragte der Nachbar bei der Gemeinde nach, wie die Studios baurechtlich erfasst seien. Die Gemeinde stellte fest, dass es sich ursprünglich um bewilligte Bastelräume gehandelt hatte. Eine formelle Umnutzung zu Wohnzwecken war nie erfolgt.
Kein Gewohnheitsrecht nach 50 Jahren
Die Rentnerin argumentierte, die Wohnungen seien seit Jahrzehnten bewohnt gewesen, was auch in Steuerunterlagen und Melderegistern dokumentiert sei. Doch das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Behörden wie Steueramt oder Einwohnerkontrolle seien nicht verpflichtet, Baubewilligungen zu prüfen.
Ein Gewohnheitsrecht oder eine Besitzstandswahrung verneinte das Gericht gemäss dem «Beobachter» ebenfalls. Die kantonalen Vorschriften sehen vor, dass Wohn- und Schlafzimmer nicht unter Terrain liegen dürfen, da Feuchtigkeit und Schimmel die Gesundheit gefährden könnten. Weil die Räume die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, sei auch keine Ausnahmebewilligung möglich.
Die Rentnerin hätte sich beim Erbantritt über die baurechtliche Situation informieren müssen, urteilte das Gericht. Nun muss sie die Studios zurückbauen lassen. Die Kosten werden auf rund 15’000 Franken geschätzt. Auf den Räumen lastet zudem eine Hypothek von 100’000 Franken.
Finanzielle Folgen und offene Fragen
Für die Betroffene bedeutet das Urteil einen empfindlichen Einschnitt. Die beiden Mieter müssen ausziehen. Zusätzliche Einnahmen aus elf vermieteten Parkplätzen im Quartier reichen nicht aus, um den Wegfall der Mieten vollständig zu kompensieren. Die Rentnerin arbeitet inzwischen wieder Teilzeit, um ihre Finanzen zu stabilisieren.
Parallel dazu läuft das Bewilligungsverfahren für die umstrittenen Parkplätze weiter, wie der «Beobachter» schreibt. Die Gemeinde betont, sie habe in beiden Fällen nach gesetzlichen Vorgaben gehandelt und jeweils ein Baugesuch oder einen Rückbau verlangt. Die Verfahren seien rechtlich getrennt zu betrachten.
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