Neuer AnlaufNationalrat will den Eigenmietwert abschaffen
bo, sda
29.9.2022 - 04:40
Der Nationalrat befasst sich (heute) Donnerstag als Zweitrat mit der Abschaffung des Eigenmietwertes. Der Ständerat hat sich im Herbst 2021 knapp für einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum ausgesprochen.
bo, sda
29.09.2022, 04:40
29.09.2022, 11:03
SDA
Die Idee ist ein heisses Eisen und bisher zweimal an der Urne gescheitert und schon mehrfach im Parlament. Und es wird auch beim neuesten Anlauf wieder eng. Bereits der Ständerat hatte den Systemwechsel im vergangenen Herbst nur mit 20 zu 17 Stimmen beschlossen.
Nach dem Willen der Mehrheit der WAK-N soll der Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum auch Zweitwohnungen einschliessen. Weil damit vor allem Tourismuskantone Ausfälle zu verkraften haben, legt sie dem Rat eine Initiative für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen vor. Diese Steuer soll in der Verfassung verankert werden.
Der Ständerat hingegen will, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden. Dasselbe soll für die die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften gelten.
Angst vor überladenem Fuder
Die WAK-N will aber noch weitere Änderungen beantragen: Abzüge für das Energiesparen und für Rückbauten will sie auf Bundes- und auch auf Kantonsebene weiterhin zulassen. Abzugsfähig sein sollen auch tatsächliche Unterhaltskosten.
Bei den Hypothekarzinsen schliesslich will die Mehrheit Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Der Ständerat will Abzüge bis zu 70 Prozent ermöglichen.
Für den Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) ist der Eigenmietwert eine «Strafsteuer» für Wohneigentümer. Er bevorzugt bei der Aufhebung die Version des Ständerates. Mit den Anträgen der WAK-N würde das Fuder laut Verband überladen. Eine derart «angereicherte» Vorlage erscheine politisch als chancenlos.
Im Ständerat argumentierten die bürgerlichen Befürworter eines Systemwechsels, der Eigenmietwert werde nicht verstanden und von vielen Betroffenen als ungerecht empfunden. Für die linke Gegnerschaft widerspricht eine Abschaffung diametral der Steuergerechtigkeit und führt zudem zu beträchtlichen Mindereinnahmen für Bund und Kantone. 21 Kantone haben sich in der Vernehmlassung für die geltende Praxis ausgesprochen.