Zurück auf Feld 1Keine Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf
SDA/aka
14.10.2020 - 15:49
Die Pläne zur Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf im Kanton Zürich in ein ziviles Flugfeld sind gescheitert. Nach diversen Rückschlägen geht es nun definitiv auf Feld eins zurück.
Der Bund stellt das Umnutzungsverfahren des Militärflugplatzes Dübendorf ZH ein. Zudem gibt er die Federführung bei der Umnutzung auf.
An der 2014 beschlossenen Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld sei der Bund zwar nach wie vor interessiert, teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Mittwoch mit.
Das Uvek sehe aber keine aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben würden, die Führung bei der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten.
Die Interessen des Bundes an einer militärischen Bundesbasis mit Helikopterbetrieb und am Innovationspark bleiben hingegen bestehen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Der Bund will sich nun an dem vom Kanton Zürich angestossenen Prozess für einen Neustart beteiligen.
Schwierigkeiten nach jahrelanger Vorarbeit
Mit seinem Entscheid zieht der Bund die Konsequenzen aus diversen Schwierigkeiten, die nach jahrelanger Vorplanung in den letzten zwölf Monaten auftauchten.
Offenbar erst letztes Jahr wurde erkannt, dass auf dem zivilen Luftfeld landende und startende Businessjets private Grundstücke allzu tief überfliegen würden. Wie das Uvek im November mitteilte, wären die Flughöhen wohl so tief, dass sich Grundeigentümer gegen die zivile Nutzung des Flugfeldes wehren könnten.
Zudem wurden grosse Schwierigkeiten erkannt bei der Koordination eines zivilen Flugbetriebes in Dübendorf mit jenem des nah gelegenen Flughafens Zürich. Eine neue Studie sollte aufzeigen, ob das Zivilflugfeld überhaupt realisierbar sei, ohne die Kapazitäten des Flughafens Zürich einzuschränken.
Nun kam der Bundesrat zum Schluss, dass es nicht realistisch sei, am bisherigen Konzept eines Businessjet-Flugfeldes festzuhalten. Das Verfahren zur Anpassung des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt für die Umnutzung in ein ziviles Flugfeld wurde darum eingestellt.
Zudem beendet der Bund die Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG. Diese hatte den Zuschlag erhalten für den Betrieb des Businessjet-Flugfeldes und erstellte das Konzept dazu.
Rückschlag auch für Innovationspark
Letzten Juli folgte auch für den geplanten Innovationspark mit Unternehmen und Hochschulen ein herber Rückschlag: Das kantonale Verwaltungsgericht hob dessen Gestaltungsplan auf. Erstens sei das Vorhaben zu gross, um mit einem Gestaltungsplan geregelt zu werden und zweitens liege es mehrheitlich in einer Landwirtschaftszone, befanden die Richter.
Die Kantonsregierung beschloss daraufhin, das Urteil einerseits vor dem Bundesgericht anzufechten. Gleichzeitig griff die Exekutive zum Plan B. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, die bis Frühling 2021 eine Gesamtschau erstellen soll. Parallel wurde das Planungsverfahren neu aufgerollt. Der Kanton lud den Bund ein, bei der Erarbeitung eines Syntheseberichts mitzumachen.
Der Bund folgt nun dieser Einladung. Der Bundesrat beauftragte das Uvek und das Verteidigungsdepartement, «sich an den konzeptionellen Arbeiten des Kantons Zürich zur Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf zu beteiligen und am Planungsprozess mitzuwirken».
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich begrüsste in einer Stellungnahme «diesen Entscheid und das vom Bund entgegengebrachte Vertrauen». Nun könne die Transformation des Flugplatzareals in Dübendorf unter Einbezug aller Beteiligten rasch vorangetrieben werden, wurde die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) in einer Mitteilung zitiert.
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