Über Verschärfungen des Waffenrechts ist in der Schweiz in den letzten Jahren verschiedentlich gestritten worden. 2011 lehnte das Stimmvolk die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» mit rund 56 Prozent ab.
Diese ging weiter als das am Sonntag angenommene Gesetz. Sie forderte, dass für den Erwerb aller Feuerwaffen ein Bedarf nachgewiesen werden muss. Besonders gefährliche Waffen wie Seriefeuerwaffen sollten ausserdem nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden dürfen.
Weiter forderte die Initiative ein Register für Feuerwaffen. Bei einem Ja hätten zudem Armeeangehörige ihre Waffe nicht mehr zu Hause aufbewahren dürfen, und beim Ausscheiden aus der Armee wären ihnen keine Feuerwaffen mehr überlassen worden. Die Initiative scheiterte zwar, hatte aber dennoch Auswirkungen. So wurde nach der Lancierung die Möglichkeit geschaffen, die Armeewaffe im Zeughaus einzulagern.
Umstrittene Registrierungspflicht
2013 schlug der Bundesrat eine Pflicht zur Registrierung nicht gemeldeter Waffen vor. Schützenvereine und Jäger bekämpften diese aber mit Erfolg: Das Parlament lehnte die Nachregistrierung 2015 ab. Damit mussten weiterhin nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft worden waren. Andere Änderungen hiess das Parlament gut. Dabei ging es vor allem um einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden.
Seit Herbst 2015 ist die Online-Abfrage-Waffenregister (OAWR) in Betrieb. Damit hat die Polizei die Möglichkeit, über eine einzige Abfrage Informationen zu Erwerb, Besitz oder Verbleib von Feuerwaffen aus den verschiedenen kantonalen Registern zu erhalten. Auf die Einrichtung eines zentralen Waffenregisters hatte der Bundesrat 2006 nach Widerstand in der Vernehmlassung verzichtet.
Eine grosse Reform trat 1999 in Kraft. Sie brachte einheitliche Bestimmungen für die ganze Schweiz. Vorher hatten kantonale Regelungen gegolten, von denen einige sehr liberal waren. Seit 1999 braucht es für den Erwerb fast aller Waffen einen Waffenerwerbsschein. Bei Handänderungen unter Privaten ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht. Wer eine Waffe tragen will, braucht eine persönliche Tragbewilligung.
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02.05.2024
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