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Verbotene Werbung oder Verstoss gegen die Pressefreiheit? Das letzte Wort hat das Bundesgericht, denn die NZZ hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weitergezogen. (Archivbild)
Keystone
Die NZZ zieht gegen Swissmedic vor Gericht. Grund sind zwei Löschbefehle wegen unerlaubter Werbung für rezeptpflichtige Medikamente.
Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) wehrt sich juristisch gegen das Heilmittelinstitut Swissmedic. Die Behörde hatte die Löschung mehrerer redaktioneller Artikel verfügt, weil diese als unerlaubte Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel eingestuft wurden.
Derzeit sind zwei Fälle gerichtlich pendent, wie eine Sprecherin der NZZ am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.
Im Fall eines Selbsterfahrungsberichtes einer Journalistin zu Migräne hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfügung von Swissmedic gestützt. Der Beitrag erwecke einen werbenden Eindruck und sei einseitig, urteilte das Gericht im Mai 2025. Die NZZ hat diesen Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen.
Auch im Zusammenhang mit Berichten über Abnehmspritzen verlangte Swissmedic von der NZZ die Löschung mehrerer Publikationen. Gemäss Angaben von «CH Media» handelt es sich dabei um ein Video, eine Serie zu einem Abnehm-Selbstversuch und zwei journalistische Texte. Auch gegen diese Verfügung wehrt sich das Medienhaus vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Gegenüber «CH Media» begründete das Heilmittelinstitut sein Vorgehen mit seinem gesetzlichen Auftrag. «Werberische Berichterstattung kann dazu führen, dass Patienten Druck auf die Ärzte ausüben, ein bestimmtes Präparat zu verschreiben», teilte eine Sprecherin mit. Eine sachliche Berichterstattung über Medikamente sei aber weiterhin möglich.
Das sieht die NZZ anders. Gegenüber «CH Media» sagte die Zeitung, das strenge Werbeverbot bedrohe die Pressefreiheit. Die Möglichkeiten, frei über medizinische Entwicklungen berichten zu können, seien dadurch stark eingeschränkt.
Mit dieser Frage habe sich das Bundesgericht bisher nicht befasst. Das Urteil hätte auch Auswirkungen auf die Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht.