Flixbus-Unfall in Zürich 2018Obergericht bestätigt Schuldspruch gegen Chauffeur, reduziert aber Strafmass
SDA
14.11.2025 - 12:11
Am 16. Dezember kam es auf der Zürcher Sihlhochstrasse zu einem schweren Unfall mit zwei Toten. (Archivbild)
Keystone
Nach dem tragischen Flixbus-Unfall auf der Sihlhochstrasse mit zwei Todesopfern hat das Zürcher Obergericht den Schuldspruch gegen den Chauffeur bestätigt – wenn auch mit einem leicht reduzierten Strafmass.
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14.11.2025, 12:11
14.11.2025, 15:06
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Das Zürcher Obergericht bestätigte die Verurteilung eines Flixbus-Chauffeurs wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, reduzierte jedoch das Strafmass leicht.
Der Fahrer hatte bei winterlichen Bedingungen mit überhöhter Geschwindigkeit eine Mauer gerammt, wobei zwei Menschen starben.
Trotz Kritik an mangelhafter Signalisation erklärte das Gericht den Chauffeur für den Unfall und die Todesfälle kausal verantwortlich; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Zürcher Obergericht hat einen 64-jährigen Chauffeur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Er verursachte im Dezember 2018 in Zürich mit einem Reisebus einen schweren Unfall mit zwei Toten.
Das Gericht sprach den Chauffeur der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Freitag sagte. Das Obergericht bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil der Vorinstanz, senkte aber das Strafmass leicht. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Italiener im Mai 2024 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
Laut dem Richter fuhr der Fahrer des Flixbusses mit einer Geschwindigkeit von 68 km/h auf den Stummel der Sihlhochstrasse, der mit einer Betonmauer endet. Die Geschwindigkeit sei angesichts der schneebedeckten Strasse und der schlechten Sicht deutlich zu hoch gewesen. Obwohl der Chauffeur noch versuchte zu bremsen, prallte das Fahrzeug schliesslich mit fast 50 km/h in die Mauer.
Chauffeurkollege wurde eingeklemmt
Der Beifahrer und Chauffeurkollege des Beschuldigten wurde dabei im Fahrzeug eingeklemmt. Er starb rund zwei Wochen nach dem Unfall im Spital an den Folgen seiner schweren Verletzungen.
Nicht genau geklärt werden konnten die Umstände beim zweiten Todesopfer. Eine damals 37-jährige Frau, die in dem Bus mitfuhr, wurde nach dem Unfall tot in der Sihl aufgefunden. Sie hatte gemäss Autopsiebericht keine schweren Verletzungen, ertrank jedoch bewusstlos in dem Fluss.
Der Car prallte in die Mauer am Autobahnende. (Keystone/Walter Bieri)
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«Es ist nicht erstellt, dass sie bei dem Unfall aus dem Bus geschleudert wurde und in die Sihl fiel», sagte der Richter. Es spreche einiges dafür, dass sie nach dem Aufprall wohl aus dem Bus geflüchtet sei und anschliessend unter nicht geklärten Umständen über die nicht allzu hohe Brüstung der Sihlhochstrasse gestürzt sei.
Trotzdem sei aber der Chauffeur aufgrund des Unfalls für ihren Tod kausal verantwortlich. Hätte es den Unfall nicht gegeben, wäre die Frau nicht in der Sihl ertrunken.
Verteidigerin kritisierte Signalisation
Die Verteidigerin machte in der Verhandlung am Freitagmorgen geltend, dass die gefährliche und unzureichend signalisierte Situation auf der Sihlhochstrasse die Hauptursache für den Unfall sei. Sie forderte, dass der Chauffeur nur wegen Verkehrsdelikten zu verurteilen sei, aber nicht wegen fahrlässiger Tötung.
Das Gericht anerkannte, dass die Unfallstelle «potenziell» gefährlich sei, und dass die Signalisation zum Zeitpunkt des Unfalls «nicht optimal» gewesen sei. Nach dem Unfall wurden unter anderem Betonelemente platziert, die einen ähnlichen Unfall künftig verhindern sollen.
Der in Italien lebende Chauffeur ist zur Verhandlung am Obergericht nicht erschienen. Er wurde, wie schon für die Verhandlung am Bezirksgericht, aus gesundheitlichen Gründen dispensiert. Da er arbeitslos ist und über kein Vermögen verfügt, wird er die hohen Kosten des Verfahrens voraussichtlich nicht bezahlen können. Sie werden ihm laut dem Richter mit dem Urteil zwar formal auferlegt, aber auch gleichzeitig endgültig abgeschrieben.
Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.