Kantonale Abstimmung TGOffenheit statt Geheimhaltung im Thurgau
SDA
19.5.2019 - 13:34
Im Thurgau gilt in Zukunft das Öffentlichkeitsprinzip, das heisst, Behörden müssen Akten-Einsicht gewähren. Bisher gehörte der Kanton Thurgau zu den wenigen Kantonen, in denen noch das Geheimhaltungsprinzip gilt.
Die Initiative «Offenheit statt Geheimhaltung» wurde mit einem Ja-Anteil von 80,3 Prozent deutlich angenommen. 50'636 Stimmberechtigte waren für das Volksbegehren, 12'417 dagegen. Die Stimmbeteiligung betrug 37,1 Prozent.
Die Thurgauer Kantonsverfassung wird mit dem folgenden Absatz ergänzt: «Der Kanton, die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden müssen Einsicht in amtliche Akten gewähren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.»
Beim geltenden Geheimhaltungsprinzip entscheiden die Behörden in eigener Kompetenz, welche Dokumente sie der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen.
Umdenken nach Tierschutzskandal
Nach zwei gescheiterten Vorstössen im Parlament hatten Initianten verschiedener Parteien vor gut einem Jahr die kantonale Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung» eingereicht.
Die Thurgauer Regierung lehnte die Initiative ab mit der Begründung, eine neue Regelung sei unnötig und würde viel Mehrarbeit provozieren. Bereits heute seien die Thurgauer Behörden bemüht, offen, umfassend, verständlich und frühzeitig zu informieren.
Der Tierschutzskandal von Hefenhofen befeuerte allerdings die Forderung der Initianten. Das Parlament stimmte der Initiative im Februar knapp zu. Die SVP, welche im Parlament noch mehrheitlich zu den Gegnern gehört hatte, beschloss Anfang April die Ja-Parole.
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