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Es gebe «keinen ernsthaften Zweifel daran», dass der Osteopath die Rippenfraktur verursacht habe, urteilte der Friedensrichter. (Symbolbild)
sda
Eine 75-jährige Zürcherin weigerte sich nach einer Osteopathie-Behandlung, die Rechnung zu bezahlen. Sie macht den Therapeuten für einen Rippenbruch verantwortlich – und erhielt nun vor dem Friedensrichter recht.
Eine 75-jährige Zürcherin verweigerte nach einer Osteopathie-Behandlung die Bezahlung der Rechnung. Der Grund: Sie macht den Therapeuten für einen Rippenbruch verantwortlich. Darüber berichtet der «Beobachter».
Die Frau schildert, der Osteopath habe während einer Behandlung stark auf ihren Brustkorb gedrückt. Untersuchungen beim Hausarzt und im Spital haben laut Bericht später eine Rippenfraktur bestätigt.
Die 75-Jährige forderte daraufhin 600 Franken Schadenersatz und 500 Franken Genugtuung vom Osteopathen. Doch statt die Forderung der Patientin zu akzeptieren, zog dieser vor den Friedensrichter. Er verlangte die Begleichung seiner Rechnung von 420 Franken und bestritt, die Verletzung verursacht zu haben.
Der Friedensrichter in Gossau ZH stellte sich jedoch auf die Seite der Patientin, wie der «Beobachter» berichtet. In seinem Entscheid hielt er fest, es gebe «keinen ernsthaften Zweifel daran», dass der Osteopath die Rippenfraktur verursacht habe. Die Behandlung sei unsachgemäss erfolgt, weshalb die Frau die Rechnung nicht bezahlen müsse.
Den Schadenersatz und die Genugtuung könne die Rentnerin zwar einklagen, doch laut Bericht verfügt sie nicht über die finanziellen Mittel für ein entsprechendes Verfahren. Der Osteopath bestritt auch gegenüber dem «Beobachter», die Verletzung verursacht zu haben. Eine Beschwerde gegen den Entscheid habe er letztlich nicht eingereicht.