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Jetzt meldenEin St. Galler Milchproduzent wartete seit 2009 auf Bundeszulagen für verkäste Milch und silofreie Fütterung. Nun muss das Bundesamt für Landwirtschaft zahlen – inklusive Zins seit fast 17 Jahren.
Vor über 15 Jahren erlebten viele Ostschweizer Bauern eine finanzielle Katastrophe. Rund 200 Milchbauern um den damaligen SVP-Nationalrat Elmar Bigger hatten sich zusammengetan, um ihre Milch selbst zu verarbeiten. Die Hoffnung war gross, so unabhängig von den grossen Käsereien wirtschaften zu können. Doch es kam anders: Der angeheuerte Käser arbeitete nicht sauber und zahlte die Beiträge nicht. Die Folge: Die Milchverwerter-Organisation ging Konkurs.
Für viele Bauern bedeutete das den finanziellen Ruin. Einer von ihnen: Milchbauer Peter Blöchlinger aus Benken SG. Monatelang lieferte er Milch an die Organisation. Doch für die Monate Januar bis März 2009 erhielt er weder Milchgeld noch die Bundeszulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage.
Blöchlinger versuchte zunächst, sein Geld bei den Milchverwertern einzutreiben und scheiterte. Im Konkurs der Wick Käseproduktions AG ging er als Gläubiger im dritten Rang leer aus. Erst Ende 2021 forderte er die Geldbeträge direkt vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Dieses lehnte ab und begründete die Forderung spitzfindig: Die Forderung sei verjährt.
Der Milchbauer kämpfte jahrelang für sein Recht. Jetzt hat sich der Kampf ausbezahlt: Wie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, erhält Blöchlinger nach 17 Jahren doch noch sein Geld.
Das Gericht ordnete an, dass ihm das Bundesamt auf den Rappen genau 9031.65 Franken zahlen muss, plus fünf Prozent Zins. Weil dieser Zins seit dem 1. Juli 2009 läuft und sich der Betrag in den 17 Jahren Tag für Tag verzinste, darf sich Blöchlinger – Stand heute – auf rund 16'600 Franken freuen.

Milchbauer Peter Blöchlinger hat seinen Hof in Benken SG.
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Blöchlinger erfuhr erst durch den Anruf des blue News Journalisten vom Urteil. Zunächst wusste er gar nicht, worum es geht: «Das ist doch siebzehn Jahre her!» Später im Gespräch erinnert er sich, wie zermürbend der Streit mit den Behörden war: «Ich habe damals einen Arbeiter für einen Tag anstellen müssen, der meinen Betrieb übernimmt, damit ich zum Bundesamt fahren kann.»
Die langen Gespräche beschreibt er als frustrierend: «Wir wurden nach Strich und Faden abgekanzelt von den Beamten. Das hat mich beinahe in den Ruin getrieben.» Im Gespräch wird deutlich: Sein Vertrauen in Staat und Behörden hat gelitten. Umso grösser ist die Genugtuung über das Urteil, das er nach dem Telefonat per WhatsApp aufs Handy erhielt.
Das Bundesverwaltungsgericht begründet seinen Entscheid mit dem Vertrauensschutz. Das Bundesamt hatte den Produzenten über Jahre erklärt, sie könnten ihre Forderungen nur gegenüber ihren Milchverwertern geltend machen – nicht gegenüber dem Bund. Erst 2018 stellte das Bundesgericht klar, dass diese Rechtsauffassung falsch war. Weil sich Blöchlinger auf die amtliche Auskunft verlassen und seine Forderung deshalb verjähren lassen hatte, sei die Verjährungseinrede des Bundesamts «unstatthaft», hält das Gericht fest.
Dass sich heute nicht mehr belegen lässt, wie viel der gelieferten Milch tatsächlich verkäst wurde, geht laut Gericht zulasten des Bundes: Er hat das Auszahlungssystem über die Verwerter im eigenen Interesse gewählt und trägt dessen Risiken. Neben den rund 16'600 Franken erhält Blöchlinger zudem eine Parteientschädigung von 5000 Franken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Gefällt wurde es von den Richter*innen Mia Fuchs (SP), Pascal Richard und Kathrin Dietrich (beide Mitte).
Über den Einzelfall hinaus ist das Urteil relevant, weil es das Risiko der damaligen Auszahlungspraxis klar beim Bund verortet. Die Zulagen flossen nicht direkt an die Bauern, sondern über die Milchverwerter. Scheitert diese Weiterleitung, kann der Bund das Risiko laut Gericht nicht einfach auf die Produzenten abwälzen.