Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat die verschollenen Akten zur geheimen Widerstandsorganisation P-26 nicht gefunden. Aufgetaucht ist aber eine Namensliste.
Vor einem Jahr hatte die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel) bekannt gegeben, dass Dokumente verschwunden sind. Sie forderte das Verteidigungsdepartement (VBS) zur Suche auf. Nun ist diese abgeschlossen, wie die GPDel in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt.
Die parlamentarische Oberaufsicht bedauert, dass das VBS nicht in der Lage war, die Handakten zur Administrativuntersuchung Cornu von 1991 zu finden. Darunter sind 69 Einvernahmeprotokolle. Diese betreffen vor allem die Beziehungen zwischen der P-26 und ähnlichen Organisationen im Ausland.
Der Bundesrat hatte vergangenen April eine eingeschwärzte Version des Berichts veröffentlicht. Damit hätten die Einvernahmeprotokolle ihre Bedeutung für die historische Forschung aber nicht verloren, hält die GPDel fest. Die P-26 war 1990 aufgedeckt und anschliessend aufgelöst worden.
Namensliste aufgetaucht
Aufgetaucht ist bei der Suche nach den Handakten eine Liste mit den Namen der P-26-Mitglieder. Das VBS hat sie im Dezember zusammen mit anderen Unterlagen dem Bundesarchiv übergeben. Die Liste war in Obhut der Informations- und Objektsicherheit (IOS) im VBS. Der damalige Bundesrat Adolf Ogi übergab der IOS im Jahr 2000 Unterlagen zur P-26, welche er mit dem Tresor seines Vorgängers übernommen hatte.
Was mit den Einvernahmeprotokollen geschah, bleibt offen. Aus Sicht der angehörten damaligen Verbindungsperson des Bundesrates zur parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) gebe es aber auch keinen Grund zur Annahme, dass die Akten damals vernichtet worden seien, schreibt die GPDel. Sie könne somit nicht ausschliessen, dass gesuchte Unterlagen im Bundesarchiv archiviert worden seien, allerdings nicht unter einer erhöhten Schutzfrist.
230 Dokumente aus dem Bunker
Andere Unterlagen fanden sich im privaten P-26-Bunker-Museum des Vereins "Pro Castellis" in Gstaad: Das VBS und das Bundesarchiv erhielten von "Pro Castellis" elektronische Kopien von rund 230 Dokumenten. Diese wurde alle als archivwürdig eingestuft. Das VBS sei dafür verantwortlich, dass auch die Originale - sofern sie auffindbar seien - ins Bundesarchiv gelangten, schreibt die GPDel.
Eine Ausstellung von Kopien solcher Akten ist in der ehemaligen P-26-Anlage nur noch dann zulässig, wenn das VBS die Einsicht bewilligt. Während der Schutzfrist müsste die Einsicht aber für alle Interessierten möglich sein, schreibt die GPDel. In keinem Fall sei ein selektiver Zugang zur Anlage aufgrund geltender Schutzfristen für dort aufbewahrte Akten gerechtfertigt.
Bundesrat entscheidet über Cyberangriff
Zu den weiteren Themen des GPDel-Jahresberichts gehört die Regulierung der Cyberabwehr. Zwischen der GPDel und dem Bundesrat war umstritten, wer einen Cybergegenangriff genehmigen müsste. Der Bundesrat sah eine Verordnungsregelung vor, die eine Delegation dieser Kompetenz an die Verteidigungsministerin erlaubt hätte.
Aus Sicht der GPDel lässt das Gesetz das aber nicht zu. Sie drängte darauf, dass stets der Gesamtbundesrat einen Cybergegenangriff genehmigen muss - mit Erfolg: Das VBS informierte die GPDel im November darüber, dass es nun in der Verordnung darauf verzichtet, eine Delegation an das VBS vorzusehen.
Information zu Überwachungszahlen
Beschäftigt hat die GPDel im vergangenen Jahr ausserdem die Umsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes. Künftig soll die Öffentlichkeit in anderer Form über die Zahl der durchgeführten genehmigungspflichtigen Überwachungsmassnahmen informiert werden. Ein entsprechendes Konzept liegt laut der GPDel bereits vor.
Genehmigungspflichtig ist etwa das Eindringen in Computer. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen von vier Operationen 40 solche Massnahmen durchgeführt, wie der Nachrichtendienst letztes Frühjahr bekannt gegeben hatte. Die GPDel ist der Ansicht, diese Angaben seien zu wenig aussagekräftig, um der Öffentlichkeit ein angemessenes Verständnis zu ermöglichen. Zur Debatte stehen ferner Änderungen bei der Aufsicht über die Funk- und Kabelaufklärung.
Umsetzung in den Kantonen kontrolliert
Die GPDel befasste sich auch mit der Umsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes in den Kantonen. Den kantonalen Vollzugsbehörden ist es mit dem neuen Gesetz untersagt, eigenständige Datensammlungen zu betreiben. Daten aus den kantonalen Systemen mussten überführt werden.
Dazu hält die GPDel fest, dass die Genfer Vollzugsbehörden im November 2018 immer noch Daten auf kantonalen Systemen bearbeitet hätten - auch Personendaten, die erst nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erfasst wurden.
Die GPDel übt die parlamentarische Oberaufsicht über den Nachrichtendienst aus. Die neu geschaffene Aufsichtsbehörde über den den Nachrichtendienst will ihren ersten Jahresbericht im März veröffentlichen.
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