Gratis-Tests und mehrDas steckt im überarbeiteten Covid-Gesetz drin
jc, sda
15.12.2021 - 13:05
Kaum einen Monat nach der Volksabstimmung über das Covid-Gesetz hat schon wieder das Parlament darüber beraten. Zahlreiche Bestimmungen wurden verlängert, und so manches ändert sich – eine Übersicht.
Keystone-SDA, jc, sda
15.12.2021, 13:05
15.12.2021, 15:01
SDA, gbi
Warum schon wieder das Covid-Gesetz?
National- und Ständerat mussten sich nicht zum ersten Mal über das Covid-19-Gesetz beugen. Der Grund diesmal: Die meisten Bestimmungen des Gesetzes wären Ende des Jahres ausgelaufen. Weil die epidemiologische Entwicklung im Land aber alles andere als erwünscht verläuft, hat der Bundesrat beantragt, die Bestimmungen zu verlängern.
Dass dies nötig ist, darüber waren sich im Parlament alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die eine Verlängerung zunächst noch kritisch gesehen hatte. Die Partei begründet die Kehrtwende mit der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz vom 28. November. Damals habe sich gezeigt, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe.
Für Diskussionen sorgte im Parlament vor allem die Frage, wie lange diese Verlängerung gelten sollte. Vertreter von SVP und FDP wollten eine Befristung nur bis Ende Juni 2022. Sie kamen mit ihren Anträgen aber nicht durch.
Am Ende hat das Parlament zahlreiche Bestimmungen bis Ende 2022 verlängert und auch einige materielle Änderungen vorgenommen.
Was ist mit den Kosten von Corona-Tests?
Darauf hatten wohl die meisten Bürger*innen gehofft: Der Bund soll die Kosten für Corona-Tests wieder in den allermeisten Fällen übernehmen. Der Bundesrat gibt hierbei Gas und hat die entsprechende Verordnungsänderung in Konsultation gegeben. Läuft alles nach Plan, gelten die neuen Regeln bereits ab kommendem Samstag.
Voraussetzung dafür ist, dass die Räte am Mittwochnachmittag und am Donnerstag der Dringlichkeitsklausel zustimmen und das angepasste Covid-19-Gesetz am Freitag in der Schlussabstimmung annehmen. Diese Abstimmungen dürften aber bloss Formsache sein.
Welche Tests werden wieder gratis?
Der Bund muss die Kosten für Tests übernehmen, die für ein Covid-Zertifikat benötigt werden. Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests.
Nicht bezahlt werden Einzel-PCR-Tests bei Personen, die keine Covid-Symptome aufweisen. Die Nachfrage nach Tests würde durch die Übernahme dieser Kosten ansteigen, was die Labors überfordern könnte.
Einzel-PCR-Tests sollen daher weiterhin für symptomatische Personen, Kontaktpersonen und die Bestätigung von anderen Test priorisiert werden.
Auch Selbsttests und Antikörpertests sollen nicht übernommen werden, da diese für die Bekämpfung der Pandemie nicht ausschlaggebend seien.
Kostenlose Corona-Tests: Die Argumente dafür und dagegen
Der Nationalrat hat in der Wintersession der Verlängerung des Covid-Gesetzes zugestimmt. Dabei fügte er auch materielle Anpassungen an. So sollen etwa Tests wieder kostenlos sein.
15.12.2021
Was ist mit den Corona-Massnahmen?
Der Massnahmen-Koffer des Bundesrats bleibt bis Ende 2022 intakt. Möglich bleiben damit weiterhin verschiedene Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, die Versorgung mit medizinischen Gütern oder das Test- und Contact-Tracing-System. Andere Bestimmungen – etwa der Artikel über das Covid-Zertifikat – sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist wird beibehalten.
Werden Impfstoff-Verträge veröffentlicht?
Darüber wurde sich das Parlament lange nicht einig – am Ende entschied sich aber eine Mehrheit dagegen, dass der Bundesrat Verträge mit Impfstoff-Herstellern veröffentlichen muss. Sie entsprach damit einem Wunsch der Einigungskonferenz sowie des Ständerats.
Auch im Bereich des Sports werden die bestehenden Corona-Hilfen verlängert – allerdings nur bis zum Ende der laufenden Saison, also bis Ende Juni 2022.
Auch die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung wurde bis Ende 2022 verlängert. Dasselbe gilt für die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann.
Gleiches gilt für die Erwerbsausfallentschädigung. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschränkung – und nicht nur bei einem Unterbruch – der Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden.
Was ändert sich im Gesundheitswesen?
Nicht einig wurden sich die Räte in der Frage, ob der Bund bei der Planung von Ressourcen in Spitälern in die Hoheit der Kantone eingreifen soll. Die Einigungskonferenz fand einen Kompromiss, mit dem kein solcher Eingriff nötig würde, der Bund sich aber trotzdem engagieren müsste.
Konkret müssen die Kantone neu sicherstellen, dass ihre Spitäler die nötigen Intensivkapazitäten haben. Der Bund soll dabei aber mit den Kantonen definieren, was die nötigen Kapazitäten überhaupt umfassen.